Fraktionsreport 02/2024
Die Berliner Bezirksverwaltung
Was heißt eigentlich BVV? Was bedeuten BezVG und AZG? Berliner Verwaltung und Kommunalpolitik haben den Ruf, kompliziert zu sein. Wenn Ihnen die genannten Begriffe was sagen, sind Sie bereits gut informiert. Nichtsdestotrotz kann das Begriffe-Dickicht auch für Politikinteressierte verwirrend sein. Um Sie dem Thema näher zu bringen, werden wir hier in unserer Rubrik „Wie funktioniert eigentlich Kommunalpolitik?“ Institutionen und Begriffe erklären und häufige Fragen beantworten. Den Anfang machen wir heute mit einigen Grundlagen.
Berlin ist ein Bundesland, einer von drei Stadtstaaten Deutschlands. Soweit wahrscheinlich erstmal nichts Neues. Das Besondere an Berlin ist seine zweistufige Verwaltung. Über diese und das damit einhergehende Wirrwarr an Zuständigkeiten zu klagen ist Gang und Gebe im politischen Berlin. Aber was heißt zweistufige Verwaltung eigentlich und warum gibt es sie?
Die erste Stufe sind die Berliner Senatsverwaltungen. Sie unterstehen dem vom Abgeordnetenhaus gewählten Regierenden Bürgermeister. Die Senatsverwaltungen sind für alle umfassenden Belange der Großstadt Berlin zuständig: Vom Straßenbau (mit Ausnahmen, wie wir sehen werden), über den öffentlichen Nahverkehr, bis zur Müllabfuhr.
Die zweite Stufe ist die Selbstverwaltung der zwölf Berliner Bezirke. Entsprechend wählen die Berliner*innen alle vier Jahre nicht nur das Abgeordnetenhaus, sondern parallel auch ihre jeweiligen Bezirksparlamente, die sogenannten Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Die BVV wählt den/die Bezirksbürgermeister*in (BzBgm) und die Stadträte des Bezirksamts (BA) und übt eine Kontrollfunktion gegenüber diesen aus. Die Besetzung der Stadträte erfolgt nach der Größe der Fraktionen in der BVV. So sind im derzeitigen Pankower Bezirksamt Stadträte von vier verschiedenen Parteien vertreten, darunter Dominique Krössin (Stadträtin für Soziales und Gesundheit) von der Linken.
BVV und Bezirksamt sind für alles zuständig, was zur kommunalen Selbstverwaltung gehört und was die Bezirke in eigener Regie verantworten können. Dazu gehört vieles, was direkte Auswirkungen auf das Leben der Menschen im Bezirk hat.
Dazu gehören z. B. die Regelung von Verkehr abseits der großen Hauptstraßen (z.B. Kiezblöcke & Fahrradstraßen), die Benennung von Straßen und Plätzen, der Beschluss von Bauprojekten und nicht zuletzt Ausbau, Sanierung und Neubau von Schulen. Außerdem beschließt die BVV den Bezirkshaushalts, in dem die vom Berliner Senat zur Verfügung gestellten Gelder auf die bezirklichen Ämter wie z. B. das Sozialamt oder das Straßen- und Grünflächenamt verteilt und politische Schwerpunkte gesetzt werden können.
Doch wer sind die Bezirksverordneten, die sich ehrenamtlich neben ihrem Beruf all diesen Dingen widmen? Das schauen wir uns in der nächsten Ausgabe an.
Die Berliner Bezirksverwaltung
Wie funktioniert eigentlich Kommunalpolitik?
Was heißt eigentlich BVV? Was bedeuten BezVG und AZG? Berliner Verwaltung und Kommunalpolitik haben den Ruf, kompliziert zu sein. Wenn Ihnen die genannten Begriffe was sagen, sind Sie bereits gut informiert. Nichtsdestotrotz kann das Begriffe-Dickicht auch für Politikinteressierte verwirrend sein. Um Sie dem Thema näher zu bringen, werden wir hier in unserer Rubrik „Wie funktioniert eigentlich Kommunalpolitik?“ Institutionen und Begriffe erklären und häufige Fragen beantworten. Den Anfang machen wir heute mit einigen Grundlagen.
Berlin ist ein Bundesland, einer von drei Stadtstaaten Deutschlands. Soweit wahrscheinlich erstmal nichts Neues. Das Besondere an Berlin ist seine zweistufige Verwaltung. Über diese und das damit einhergehende Wirrwarr an Zuständigkeiten zu klagen ist Gang und Gebe im politischen Berlin. Aber was heißt zweistufige Verwaltung eigentlich und warum gibt es sie?
Die erste Stufe sind die Berliner Senatsverwaltungen. Sie unterstehen dem vom Abgeordnetenhaus gewählten Regierenden Bürgermeister. Die Senatsverwaltungen sind für alle umfassenden Belange der Großstadt Berlin zuständig: Vom Straßenbau (mit Ausnahmen, wie wir sehen werden), über den öffentlichen Nahverkehr, bis zur Müllabfuhr.
Die zweite Stufe ist die Selbstverwaltung der zwölf Berliner Bezirke. Entsprechend wählen die Berliner*innen alle vier Jahre nicht nur das Abgeordnetenhaus, sondern parallel auch ihre jeweiligen Bezirksparlamente, die sogenannten Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Die BVV wählt den/die Bezirksbürgermeister*in (BzBgm) und die Stadträte des Bezirksamts (BA) und übt eine Kontrollfunktion gegenüber diesen aus. Die Besetzung der Stadträte erfolgt nach der Größe der Fraktionen in der BVV. So sind im derzeitigen Pankower Bezirksamt Stadträte von vier verschiedenen Parteien vertreten, darunter Dominique Krössin (Stadträtin für Soziales und Gesundheit) von der Linken.
BVV und Bezirksamt sind für alles zuständig, was zur kommunalen Selbstverwaltung gehört und was die Bezirke in eigener Regie verantworten können. Dazu gehört vieles, was direkte Auswirkungen auf das Leben der Menschen im Bezirk hat.
Dazu gehören z. B. die Regelung von Verkehr abseits der großen Hauptstraßen (z.B. Kiezblöcke & Fahrradstraßen), die Benennung von Straßen und Plätzen, der Beschluss von Bauprojekten und nicht zuletzt Ausbau, Sanierung und Neubau von Schulen. Außerdem beschließt die BVV den Bezirkshaushalts, in dem die vom Berliner Senat zur Verfügung gestellten Gelder auf die bezirklichen Ämter wie z. B. das Sozialamt oder das Straßen- und Grünflächenamt verteilt und politische Schwerpunkte gesetzt werden können.
Doch wer sind die Bezirksverordneten, die sich ehrenamtlich neben ihrem Beruf all diesen Dingen widmen? Das schauen wir uns in der nächsten Ausgabe an.