Geheimsache SIKo 2016

Kleine Anfrage: KA-0502/VIII

BV Michael van der Meer


In seiner Sitzung am 22. Mai 2018 nahm das Bezirksamt die Vorlage VIII-0486/2018 »Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur für den Bezirk Pankow auf Grundlage der Prinzipien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Erstellung sozialer lnfrastrukturkonzepte (SiKo 2016)« zur Kenntnis.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wann gedenkt das Bezirksamt seiner Pflicht nach Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 15 BezVG) nachzukommen und die vorgenannte BA-Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme einzureichen?
  2. Wann gedenkt das Bezirksamt, diese Vorlage, wie alle übrigen Berliner Bezirke, auf der Webseite zur veröffentlichen (vgl. https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/siko/de/bezirke/index.shtml)?
  3. Wie gedenkt das Bezirksamt, Misstrauen, Gerüchte, Ängste und Befürchtungen, die sich aus solcher Geheimhaltung von Planungen zur Stadtentwicklung speisen, zu überwinden?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1

Das Bezirksamt hat das Ergebnis des, im Nachgang zum bereits vorhandenen und beschlossenen Konzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow (Infrastrukturkonzept, Bezirksamtsbeschluss vom 21. Juni 2016, BA-Nr. VII-1629, BVV zur Kenntnisnahme Drs. Nr. VII-1189 vom 13. Juli 2016) erstellten, bezirklichen sozialen Infrastrukturkonzeptes (SIKo) am 22.05.2018 mit einer Vorlage gem. GO § 5 Abs. 7 für das Bezirksamt vom 02.05.2017 zur Kenntnis genommen. Hier ist ein formaler Beschlusspunkt zur Weitergabe zwecks Kenntnisnahme an die BVV nicht enthalten, zumal es bereits das Infrastrukturkonzept aus 2016 gibt.

Ebenso werden grundsätzlich Bezirksamtsbeschlüsse, auch entsprechend der BVV-Drs. VII-0188, auf der Internetseite des Bezirksamts veröffentlicht. Vorlagen zur Kenntnisnahme fallen nicht darunter.

Im November 2016 wurde auf Veranlassung und mit Kostenübernahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das Büro Planungsgruppe WERK-STADT, beauftragt, das vorhandene Konzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow (Infrastrukturkonzept) an die Vorgaben der Senatsverwaltung anzupassen. Beide Konzepte haben als Grundlage die Daten mit Stand vom 31.12.2015.

Über die Erstellung des SIKo und die damit verbundene Kompliziertheit im Verhältnis zur Erstellung des ersten Infrastrukturkonzepts wurde der BVV sowohl am 16.05.2017 als auch am 15.05.2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen berichtet und der Inhalt, in Vorbereitung auf die BA-Sitzung am 22.05.2018, ausführlich erläutert.

Die BA-Vorlage zur Kenntnisnahme VIII-0486/2018 vom 22.05.2018, einschließlich der Anlagen, u.a. der Bericht zum SIKo, wird der BVV im Amtsinformationssystem (ALLRIS) nicht öffentlich zur Verfügung gestellt.

Zu 2

Eine Veröffentlichung des SIKo 2016 ist nicht vorgesehen. Zum einem stellt es zurzeit kein von Fachämtern des Bezirks vollständig akzeptiertes Arbeitsmittel dar und zum anderen wurde bereits ein bezirkliches Infrastrukturkonzept veröffentlicht, siehe unten. Eine weitere Veröffentlichung ohne umfangreiche Kommentare und Vergleiche würde zudem zur Verwirrung führen. Verwaltungsintern sind die Ergebnisse des SIKo‘s auf dem Infoportal Soziale Infrastruktur SenSW veröffentlicht.

Das vom Bezirksamt beschlossene und von den Fachämtern akzeptierte Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur für den Bezirk Pankow (Infrastrukturkonzept) ist seit Juli 2016 auf der Webseite des Bezirkes veröffentlicht (https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.494235.php)

Das im Mai 2016 beschlossene bezirkliche Infrastrukturkonzept wurde von Herbst 2014 bis Mai 2016 erarbeitet und umfasst alle Kategorien der sozialen und grünen Infrastruktur des Bezirkes Pankow.
Anfang des Jahres 2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Einführung des Instrumentes Soziale Infrastrukturkonzepte – SIKo – für Berlin vorbereitet. Danach ist die Bearbeitung und Darstellung von Infrastrukturkonzepten in allen Berliner Bezirken nach einheitlichen Grundlagen und Grundsätzen vorzunehmen und auf Senatsebene zusammenzuführen, um ein Gesamt-Berliner Konzept zur Bewältigung und Fortschreibung der gewachsenen Infrastrukturbedarfe zu erlangen.

Das beschlossene bezirkliche Konzept (Infrastrukturkonzept) hat zwar die Bedarfe und daraus resultierende Maßnahmen detailliert aufgezeigt, entspricht aber nur teilweise der Systematik des SIKo. Daher war eine Anpassung und Ergänzung des bezirklichen Konzeptes erforderlich. Die Systematik des SIKo ist in den Fachabteilungen des Bezirkes jedoch umstritten und die Ergebnisse weichen z.T. erheblich ab, so dass ein Beschluss durch das Bezirksamt nicht möglich war. Daher wurde entschieden, es nur dem Bezirksamt zur Kenntnis zu geben. Das vorhandene Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur für den Bezirk Pankow (Infrastrukturkonzept) sollte als Arbeitsmittel des Bezirkes nicht in Frage gestellt werden.

Zu 3

Eine »Geheimhaltung« des SIKo 2016 war nicht beabsichtigt, es sollte so eindeutig dargestellt werden, dass aktuell nur das Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss vom 21. Juni 2016, BA-Nr. VII-1629, BVV zur Kenntnisnahme Drs. Nr. VII-1189 vom 13. Juli 2016) Arbeitsgrundlage für den Bezirk ist.

Das Verfahren zur Entwicklung einheitlicher Sozialer Infrastrukturkonzepte ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Weiterentwicklung. Angleichungen der Erhebungssystematik müssen noch erfolgen sowie der Umgang mit der Bevölkerungsprognose und den WoFIS-Daten.

Es wird aber davon ausgegangen, dass auch zukünftig eine einheitliche Systematik vorgegeben wird, auf deren Grundlage die Fortschreibung der Infrastrukturkonzepte erfolgen kann. Der Bezirk Pankow wird hier keinen Sonderweg gehen und die Infrastrukturkonzepte auf Grundlage der Senatsvorgaben fortschreiben. Eine parallele Fortschreibung beider Konzepte ist personell und finanziell nicht darstellbar. Der Bezirk geht mit dem Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018-2021 die Verpflichtung ein, das SIKo im Sinne der Senatsvorgaben fortzuschreiben. Im Sommer 2019 soll die neue Bevölkerungsprognose vorliegen, die die Voraussetzung für die Fortschreibungen der fachlichen Entwicklungsplanungen und des SIKo bildet. Über eine Veröffentlichung der dann angepassten SIKo wäre zu gegebener Zeit neu zu entscheiden.

 

Vollrad Kuhn