Aktueller Bearbeitungsstand zur Drucksache VIII-1023 "Illegales Parken auf Gehwegen und Baumscheiben unterbinden"
Kleine Anfrage - KA-1012/IX
Das ordnungswidrige Parken auf Baumscheiben und Gehwegen zu dulden oder zumindest nicht wirksam zu bekämpfen ist in vielerlei Hinsicht unhaltbar. Nicht nur werden in der Regel die Sichtbeziehungen schwacher Verkehrsteilnehmender deutlich verschlechtert, auch die bauliche Substanz ist für den ruhenden motorisierten Individualverkehr natürlich nicht ausreichend. Die wirksame Vermeidung des Parkens auf dem Gehweg bzw. auf Baumscheiben (zum Beispiel durch intensive Kontrollen und Fahrzeugumsetzungen oder auch physische Barrieren) ist insofern der bessere Weg als Duldung und regelmäßige Instandhaltung auf Kosten der Allgemeinheit. Am 22.01.2020 hat die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 29. Sitzung das Ersuchen (VIII-1023) beschlossen, das illegale Parken auf Gehwegen und Baumscheiben im Bezirk Pankow wirksam zu unterbinden. Das Bezirksamt wurde aufgefordert, halbjährlich über den Erfolg der Maßnahmen zu berichten.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
- Welche weiteren Erfahrungen hat das Ordnungsamt in Bezug auf das illegale Parken auf Gehwegen und Baumscheiben seit dem Vorliegen des Schlussberichtes gemacht?
- Wann wurde der letzte Halbjahresbericht gemäß § 13 BezVwG vorgelegt und wann ist mit dem nächsten Bericht zu rechnen?
- Wie haben sich die Zahlen des illegalen Parkens auf Gehwegen und Baumscheiben seit Beginn der Maßnahmen entwickelt (falls möglich, statistische Daten angeben)?
- Welche Hindernisse oder Herausforderungen hat das Bezirksamt bei der Umsetzung der im Schlussbericht angekündigten oder darüber hinausgehender Maßnahmen festgestellt?
- Wurden alternative Ansätze zur Verhinderung des illegalen Parkens in Betracht gezogen oder umgesetzt, die über das ordnungsbehördliche Einschreiten, also die Ahnung durch Verwarn- und Bußgelder, hinausgehen? Falls ja, welche?
- Inwiefern wurden die im Berliner Mobilitätsgesetz (insbesondere Abschnitt 4 zum Fußverkehr) definierten Vorgaben zu nutzbaren Gehwegbreiten bei der Planung von Maßnahmen berücksichtigt (vgl. auch https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fgleft.de%2f68v&umid=364A624B-303E-EC06-9667-7B1BF62CA961&auth=3c5f397849a137f14907f38d6d8d1e5ed39dd478-7a08ae75731286f6324e2a1c7483eda154da9877)?
