Aufsuchender Sozialdienst
Ds. V-274/02
Antrag
der Fraktion der PDS
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu gewährleisten, daß dem Gesundheitsamt die notwendige Pkw-Kapazität für die aufsuchende Sozialarbeit an Orten der Prostitution, insbesondere für Kontaktgänge in den Nachtzeiten, zur Verfügung gestellt wird.
Falls das mit den bezirksamtseigenen Kapazitäten nicht möglich sein sollte, ist beim Senats-fuhrpark und bei der Senatsinnenverwaltung zu erwirken, daß diese – wie bis zum Oktober 2001 – die für die Kontaktgänge des aufsuchenden Sozialdienstes erforderlichen Pkw-Fahrten zur Verfügung stellt.
Die BVV ist bis zum 30. April 2003 über die erreichten Ergebnisse zu informieren.
Begründung:
In dem Bericht des Bezirksamtes zur gesundheitlichen und sozialen Lage vom Juli 2002 heißt es: »Aufgrund des Sparhaushaltes konnten ab Oktober 2001 bis zum heutigen Tag keine Kontaktgänge zu Nachtzeiten an Orte der Prostitution durchgeführt werden, da die Gelder für das Auto des Senatsfuhrparks nicht bewilligt wurden. Somit bleibt die Klientel, die unserer Beratung am dringendsten bedarf, für uns unerreicht.«
Es darf nicht hingenommen werden, daß unter dem Vorwand der Berliner Haushaltskon-solidierung solche Abstriche in der Tätigkeit des Gesundheitsamtes möglich sind. Hier bewirken minimale Einsparungseffekte unverhältnismäßig hohe negative Auswirkungen auf die Pflichtaufgaben der Kommune in der Sozialarbeit.
