Bebauungsplan XVIII-VE-1
Ds. V-271/02
Antrag
der Fraktion der PDS
(Neufassung der Einreicherin zur 2. Lesung)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mit der Hornbach Immobilien AG auf der Grundlage und im Sinne des der Begründung beigegebenen Schreibens des Investors an die Fraktionen und Gruppen der BVV eine rechtsverbindliche Vereinbarung abzuschließen.
Begründung:
Der Investor des Bauvorhabens Hornbach Bau- und Gartenmarkt, die Hornbach Immobilien AG, nahm am 9. Dezember 2002 die Gelegenheit wahr, den Fraktionen und Gruppen der BVV ihr Bauvorhaben zu erläutern und zu in der BVV geäußerte Bedenken hinsichtlich der Verkehrsströme auf der Malchower Chaussee Stellung zu nehmen. Ergebnis dieser Gespräche ist das textlich gleichlautende Schreiben an alle Fraktionen und Gruppen der BVV.
Um weitere Verzögerungen für den Investor zu vermeiden, ist die angeregte Vereinbarung auf dieser Grundlage das geeignete Mittel.
