Bebauungsplan XVIII-VE-1
Ds. V-271/02
Antrag
der Fraktion der PDS
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV wird aufgefordert, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan XVIII-VE-1 nur unter der Bedingung zuzustimmen, daß für KfZ die aus der Innenstadt kommend in den Baumarkt einbiegen und solche die aus dem Baumarkt Richtung Malchow auf die B2 einbiegen, zusätzliche Fahrspuren geschaffen werden.
Begründung:
Das Abbiegen wie das Einfädeln der mit Inbetriebnahme des Bau- und Gartenmarktes pro Tag erwarteten ca. 3.500 zusätzlichen KfZ-Bewegungen würde eine nicht hinnehmbare Auf-stauung des schon heute in Spitzenzeiten dickflüssigen Verkehrs auf der B2 mit sich bringen. Diese zusätzlichen auf einer begrenzten Länge zu schaffenden Fahrspuren, könnten die zu erwartende Aufstauung verhindern, zumindest stark begrenzen.
