Bürger*innen über Sonderregelungen des Berlin-Passes informieren!
Drs. VIII-1245
Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion und der SPD-Fraktion
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Hinweis in die Eingangsbestätigungen von (Weiterbewilligungs-)Anträgen des Wohnungsamtes und des Amtes für Soziales aufzunehmen, in dem Bürger*innen auf die bis 31.12.2020 geltenden Sonderregelungen des Berlin-Passes hingewiesen werden.
Begründung:
Abgelaufene Berlin-Pässe behalten bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen Berlin-Pass möglich. Anspruchsberechtigte Personen, die bisher nicht im Besitz eines Berlin-Passes sind, müssen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen. Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Damit entsprechende Sonderregelungen bei Bürger*innen im Leistungsbezug auch ankommen, müssen die Informationen möglichst schnell und zielgerichtet verbreitet werden. Ein Hinweis in den Eingangsbestätigungen von (Weiterbewilligungs-)Anträgen des Wohnungsamtes und des Amtes für Soziales scheint ein geeignetes Mittel dafür zu sein.
