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vdM

Krankenversicherungskosten für Aussiedler bzw. deren Familienangehörige

12. Tagung der BVV

Ds. V-351/03

Antrag
der Fraktion der PDS


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. für Aussiedler bzw. deren Familienangehörige bis zur Bewilligung der Eingliederungs-beihilfe durch das Arbeitsamt die Kosten für die medizinische Versorgung zu übernehmen und dazu
     
  2. ein Verfahren zu entwickeln, welches die Betroffenen von unzumutbaren Belastungen befreit.

Die Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung am 2.4.2003 über die Ergebnisse zu informieren.

Begründung:

Nach Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland sind Aussiedler und deren Fami-lienangehörige für die ersten drei Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten in aller Regel alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Übersiedlung erledigt und eine andere Krankenversicherung möglich sein. Aus formal-technischen Gründen reichen diese drei Monate dafür in der Regel aber nicht aus. Häufig vergehen noch mehrere Monate, bis das Arbeitsamt die Eingliederungsbeihilfe dem Aussiedler zuerkennt.

Dies hat zur Folge, daß Aussiedler bzw. deren Familienangehörige im Zeitraum zwischen der Pflichtversicherung im ersten Quartal und der Bescheidung der Eingliederungsbeihilfe nicht krankenversichert sind. Obwohl die Betroffenen bis zur Entscheidung über ihren Antrag auf Eingliederungshilfe einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, gibt es immer wieder Unklarheiten in Bezug auf die Übernahme von Kosten für deren medizinische Versorgung, Dabei werden auftretende gesundheitliche Probleme ganz unterschiedlich gelöst. Das geschieht nach Überwindung vieler bürokratischer Hürden dann auch mit der Kostenübernahme durch das Sozialamt.

Um diesen unsicheren Zustand zu beenden, sollte, so lange der Aussiedler bzw. dessen Familienangehörige Sozialhilfe erhalten, ihre Krankenversicherung in Vorleistung seitens des Sozialamtes erfolgen.

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