Tempo 30 in ganz Pankow
Drs. VIII-1292
Antrag der Linksfraktion
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle den Stufen II, III und IV des übergeordneten Straßennetzes1 zugeordneten Straßen in Pankow sowie die sonstigen Straßen1 auf dem Territorium des Bezirks Pankow eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.
Begründung:
Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hat positive Effekte in Bezug auf die erhöhte Verkehrssicherheit, die sinkende Lärm- und Luftschadstoffbelastung und ist somit neben der Reduzierung motorisierten Individualverkehrs eine zentrale Maßnahme zur Erhöhung der Lebensqualität in urbanen Räumen (vgl. etwa https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik/tempo/download/ergebnisse_evaluierung_tempo30.pdf).
1 Klassifizierung des StEP Verkehr, vgl. https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/erlaeuterung_klassifizierung_strassennetz.pdf
