Verträge mit den Berliner Stadtwerken zur Errichtung von PV-Anlagen
Drs. VIII-1293
Antrag der Linksfraktion
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Verträge mit den Berliner Stadtwerken zur Errichtung von PV-Anlagen abzuschließen. Dies umfasst einerseits den »Vertrag über die Pacht von Aufdach-Photovoltaik-Anlagen und Betriebsführung« und andererseits den »Nutzungsvertrag Dachflächen«.
Begründung:
Die BVV Pankow hat am 14. August 2019 den Klimanotstand erklärt (VIII-0916). Im entsprechenden Beschluss heißt es unter anderem: »Die BVV Pankow sieht vor allem bezirkliche Handlungsmöglichkeiten durch die Nutzung regenerativer Energie«. Bis heute jedoch hat der Bezirk Pankow seine großen Dachflächenpotentiale – auch im Bereich öffentlicher Gebäude – nicht ausreichend ausgeschöpft.
Auch das Land Berlin ist durch das Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) verpflichtet, den Anteil an erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz zu erhöhen – § 16 Absatz 2 EWG Bln regelt konkret: Die Bezirksverwaltungen sind dazu aufgefordert, die bezirkseigenen Gebäude auf die »Eignung zur Nutzung und Aufnahme von Anlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu überprüfen«.
Hinzu tritt mit dem § 6 EWG Bln der Verweis auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Verwaltung.
