Zugang zu Planungsunterlagen für betroffene Bürger
Ds. V-284/02
der Fraktionen der SPD und der PDS
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für jede Straßenplanung den Beteiligten in einer Bürgerver-sammlung die Planungsunterlagen, insbesondere die Ausführungsplanungen, Baumplanungen und die Materialausführungen vorzustellen, bevor das Ausschreibungsverfahren begonnen wird. Die Vorstellungen der Bürger sind nach Möglichkeit einzuarbeiten.
Begründung:
Straßenbauten oder -rekonstruktionen sind durch die Anwohner mitzufinanzieren. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Mitsprache der Bürger, die später über Straßenerschließungsbeiträge zur Kasse gebeten werden. Die BVV vertritt die Bürger. Bezirksverordnete und betroffene Bürger werden durch dieses Verfahren in die Planungen direkt mit einbezogen.
