Wiedereinrichtung der bezirklich finanzierten Beförderung zum Schulschwimmen
Drs. IX-1205
Das Bezirksamt wird ersucht,
- die durch das Bezirksamt beschlossene Einstellung der Schwimmbusbeförderung für den Schwimmunterricht in der Jahrgangsstufe 3 unverzüglich zurückzunehmen;
- umgehend die Finanzierung und Organisation einer bezirklich koordinierten Schüler*innenbeförderung zu den Schwimmstätten für das Schuljahr 2025/26 sicherzustellen und auch für die Folgejahre zu verstetigen;
- in Zusammenarbeit mit den betroffenen Schulen eine bedarfsgerechte, wenn möglich schulübergreifende Organisation der Busauslastung anzustreben, um eine verlässliche Umsetzung zu ermöglichen.
Einreichende: BV Dr. Jaana Stiller, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer
Begründung:
Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist für Berliner Grundschüler*innen verpflichtend, da der Erwerb entsprechender Schwimmkompetenzen explizit im Berliner Rahmenlehrplan Sport verankert ist. Darüber hinaus gilt die Fähigkeit des Schwimmens laut der Kultusministerkonferenz (KMK) als essenzielle Basiskompetenz, die sowohl der Sicherheit im Wasser als auch der Gesundheitsförderung sowie der sozialen Teilhabe dient.
Die Einstellung der Schwimmbusbeförderung gefährdet die flächendeckende Umsetzung dieses Bildungsauftrags – insbesondere an Schulen, die keinen fußläufigen Zugang zu geeigneten Schwimmstätten haben. Erste Grundschulen im Bezirk haben bereits reagiert, indem sie den Schwimmunterricht ganz oder teilweise eingestellt bzw. auf einzelne Jahrgangsstufen beschränkt haben. Grund hierfür ist vor allem der Mangel an geeignetem Begleitpersonal für Fahrten mit dem ÖPNV, die oft länger dauern als ein Bustransfer. Muss mit pädagogischem Personal begleitet werden, fehlt dieses Personal an anderer Stelle. Teilweise sollen Eltern, die zumeist berufstätig sind, die Aufsicht übernehmen – diese verfügen jedoch in der Regel weder über pädagogische Qualifikationen noch über eine Erste-Hilfe-Ausbildung, um regelmäßig und verantwortungsvoll Schüler*innengruppen begleiten zu können. Damit wird die Organisation des Schwimmunterrichts an vielen Schulen faktisch unmöglich – insbesondere, wenn Schulleitungen gezwungen sind, abzuwägen, welcher Unterricht priorisiert werden soll und sich daher wohlmöglich gegen den Schwimmunterricht entscheidet.
Zur langfristigen und verlässlichen Bereitstellung einer bezirklich finanzierten Beförderung zum Schulschwimmen ist eine zentrale und abgestimmte Planung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Schulen notwendig, die bislang fehlt. Notwendige Koordinationsstrukturen müssen etabliert werden.
