Aktuelle Situation im Regional-Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes (RSD)
Kleine Anfrage - KA-1235/IX
- Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Situation in den RSD? Bitte ausführen nach Regionen sowie Krisenteam und Teilhabeteam.
- Wie viel Mitarbeiter.innen sind aktuell bzw. waren zu den Stichtagen 01.01.2021, 01.01.2022, 01.01.2023, 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026 im RSD beschäftigt
- in Summe
- als ausgebildete pädagogische Fachkräfte
- als dual Studierende
- als Teilzeitbeschäftigte
- in den ersten sechs Monaten
- länger als sechs Monate
- länger als zwei Jahre
länger als fünf Jahre?
Bitte aufschlüsseln nach den Regionen sowie Krisenteam und Teilhabeteam und unter Angaben der realen Anzahl von Personen, die im RSD tätig sind sowie der jeweils für die Region sowie Krisenteam und Teilhabeteam veranschlagten VZÄ.
- Wie ist der Anteil der besetzten Stellen gemessen am Stellenplan des Jugendamtes? Bitte aufschlüsseln nach VZÄ sowie den RSD-Regionen, Krisenteam und Teilhabeteam sowie zu den Stichtagen 01.01.2021, 01.01.2022, 01.01.2023, 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026
- Wie viele Mitarbeiter.innen sind aktuell nicht im Dienst oder nur eingeschränkt belastbar
- in Summe
- wegen Elternzeit und/oder Mutterschutz
- wegen Krankheit länger als 4 Wochen
- wegen Wiedereingliederung nach Krankheit
wegen anhaltender Überlastung?
Bitte aufschlüsseln nach den Regionen sowie Krisenteam und Teilhabeteam und unter Angaben entsprechender VZÄ.
- Wie viele Überlastungsanzeigen sind aus dem RSD des Jugendamtes seit 2021 bis heute gestellt worden? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.
- Liegen Überlastungsanzeigen ganzer Fachbereiche, Teams oder Regionen vor? Wenn ja, wie wird mit diesen Verfahren?
- Welche Rückmeldungen werden der zuständigen Senatsverwaltung bzgl. der aktuellen Situation im RSD, insbesondere bei Überlastung übermittelt und wie ist die bisher kommunizierte Position der Senatsverwaltung hierzu?
- Wie viele Fälle werden aktuell insgesamt betreut? Bitte aufschlüsseln in HZE, Beratungsfälle, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Kinderschutzverfahren, sonstige sowie nach RSD Regionen, Krisenteam und Teilhabeteam.
- Welche Maßnahmen werden im Jugendamt ergriffen, um Überlastungssituationen zu vermeiden und die Arbeitssituation insgesamt so zu gestalten, dass unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und individuellen Bedarfen der Mitarbeiter.innen nach Möglichkeit entsprochen werden kann?
- Welche internen Regelungen existieren im Jugendamt bzgl. Fallzahlobergrenzen (oder Vergleichbares) im RSD, auch in Bezug auf unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle und unter Berücksichtigung von Berufserfahrung?
- Werden Teilzeitbeschäftigungen und Belastung durch Einarbeitung und Betreuung dualer Studierender bei der Zumessung der zu bearbeitenden Fälle berücksichtigt? Wenn ja wie? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Steuerungsmöglichkeiten wurden im Jugendamt ergriffen, um ggf. vorhandene Überlastung, Unterbesetzung o.Ä. abzumildern, welche Erfahrungen wurden daraus gewonnen und wie wurden die Maßnahmen von den Beschäftigten bewertet? Wurden diesbezüglich bspw. Beschäftigte innerhalb des RSD umgesetzt zwischen einzelnen Teams oder Regionen?
- Welche Personalbemessung liegt der Stellenplanung zu Grunde? Wird diese eingehalten? Wie beurteilt das Jugendamt diese fachlich?
- Wieviel Zeit steht einer Vollzeitbeschäftigten monatlich für die Fallbearbeitung zur Verfügung? Wie bemisst sich diese Berechnung?
- Wie viele Arbeitsstunden benötigt ein.e Mitarbeiter.in im RSD insgesamt und im monatlichen Durchschnitt für die Bearbeitung der folgenden Vorgänge (jeweils pro Fall)
- die Einleitung und fachliche Steuerung, Überprüfung und Beendigung einer HzE (einschließlich Bedarfsprüfung, Trägeranfrage, Terminvereinbarungen, Anfordern und Lesen von Berichten, Durchführen von Hilfeplangesprächen, Rücksprach mit Fachkräften bei besonderen Vorkommnissen, Erstellen und Fortschreiben der Hilfeplanung einschließlich der Statistik, Fallreflexionen);
- die Bearbeitung einer Kinderschutzmeldung und des anschließenden Kinderschutzverfahrens einschließlich damit zusammenhängender familiengerichtlicher Verfahren;
- die Mitarbeit als Co-Kolleg.in im 4-Augen-Prinzip in einem Kinderschutzfall;
- die Mitwirkung in einem familiengerichtlichen Verfahren (Umgang, elterlerliche Sorge u.Ä.), einschließlich der Beratung für die Familien;
- die Beratung von Hilfesuchenden in sozialpädagogischen, erzieherischen Fragen sowie
- die Einarbeitung neuer Kolleg.innen, Betreuung dualer Studierender und weiterer, ähnlicher kollegialer Begleitaufgaben.
- Welche Regelungen gelten für Fälle von akut notwendigen Interventionen im Kinderschutz? Wie wird die Umsetzung des 4-Augen-Prinzips in Pankow gewährleistet?
- Wenn die zur Verfügung stehende Arbeitszeit nicht zur Bearbeitung aller Aufgaben ausreicht: Gibt es Empfehlungen oder Anweisungen durch die Leitungen, welche Aufgaben nachrangig oder gar nicht bearbeitet werden sollen? Wie wird in diesem Fall mit Beschwerden von Bürger.innen, Fachkräften, Trägern und sonstigen Beteiligten und vor allem aufkommenden Akutfällen verfahren?
- Welche nicht fallbezogenen Tätigkeiten müssen von den Mitarbeitenden in welchem Umfang erbracht werden? Bitte um Aufschlüsselung nach monatlichem Durchschnitt und für die folgenden Bereiche:
- Teamsitzungen und -veranstaltungen, Supervision, Begleit-AGs,
- Kooperationen mit Schulen, Fachtage, Veranstaltungen des Fachbereichs sowie
- verpflichtende Fortbildungen
- Wie viele Kolleg.innen haben seit 2021 bis heute den RSD verlassen? Bitte um Nennung der tatsächlich Anzahl an Personen und um Nennung der VZÄ zur dazugehörigen Stelle sowie Aufschlüsselung nach Jahren sowie RSD Regionen, Krisenteam und Teilhabeteam.
- Wie lange waren die Kolleg.innen zuvor im RSD beschäftigt? Wie viele der Stellen konnten nachbesetzt werden? Welche Erkenntnisse hat das Jugendamt über die Ursachen des Weggangs von Kolleg.innen insbesondere bei nur kurzen bzw. kürzeren Beschäftigungszeiträumen? Wie werden etwaige Erkenntnisse für eine bessere Personalgewinnung und -bindung genutzt?
