Barrierefreiheit von Sportstätten im Bezirk Pankow – insbesondere im Kissingenstadion
Kleine Anfrage - KA-1156/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Barrierefreiheit ist ein zentrales Element für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben – auch im Bereich des Sports. Sportstätten sollten für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sein. Bei einem Besuch des Kissingenstadions in der vergangenen Woche war der vorgesehene barrierefreie Zugang (z.B. für Rollstuhlfahrer*innen) verschlossen und stattdessen stand nur eine schmale Drehtür zur Verfügung. Dies wirft Fragen zur tatsächlichen Zugänglichkeit und zur Umsetzung der Barrierefreiheit an öffentlichen Sportanlagen im Bezirk Pankow auf.
- Inwiefern sorgt das Bezirksamt Pankow für einen barrierefreien Zugang zum Kissingenstadion?
- Was sind die Gründe dafür, dass der barrierefreie Zugang am Kissingenstadion verschlossen war und stattdessen nur eine Drehtür genutzt werden konnte?
- Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die Barrierefreiheit am Kissingenstadion zu verbessern?
- Wie viele Sportstätten im Bezirk Pankow gelten derzeit als vollständig barrierefrei, welche nicht und nach welchen Kriterien wird dies bewertet?
- Gibt es einen konkreten Zeit- und Maßnahmenplan zur Verbesserung der Barrierefreiheit an nicht barrierefreien Sportanlagen im Bezirk? Wenn ja, welchen?
- Wie wird die Nutzbarkeit von Sportstätten für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen (z. B. Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbehinderungen) regelmäßig überprüft und sichergestellt?
