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Baumaßnahme Stadtplatz Stargarder Straße 26/27

Kleine Anfrage: KA-0329/VI

BV  Katja Haese, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Aus welchen Mitteln und welcher Höhe setzten sich die Kosten der Maßnahme zum Platzumbau zusammen (Förderprogramme, Eigenmittel etc.)?
  2. In welchem und seit wann befindet sich diese Fläche im Fachvermögen des Bezirksamtes?
  3. Ist diese Fläche als Grünfläche ausgewiesen?
  4. Wer hat zu welchem Zeitpunkt über diese Baumaßnahme/Umgestaltung entschieden? Wer waren die Entscheidungsträger? War die BVV bzw. das BA an der Entscheidung beteiligt, wenn ja: wann und wie?
  5. In welchem Zustand befand sich der Boden vor der Umbaumaßnahme?
  6. Welche Kosten veranschlagt das Bezirksamt zur Unterhaltung im Haushaltsjahr 2008/2009 dieser Grünfläche?
  7. Welche Planung gibt es bezüglich der umliegenden Hauswände?
  8. Wann erfolgt die geplante Einweihung des Platzes?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Finanzen, Personal und Umwelt

  1. Die Maßnahme wird aus dem Förderprogramm „Einsatz zweckgebundener Einnahmen für Infrastrukturmaßnahmen in Sanierungsgebieten“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Höhe von 126 T€ und aus bezirklichen Mitteln in Höhe von 378 T€ finanziert.
  2. Das Grundstück Stargarder Str. 26 ist seit dem 01.01.2007 in der Verfügungsgewalt des Landes Berlins (Teileinigung im Enteignungsverfahren). Auf Grundlage der Ausführungsanordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 08.03.2007 wurde das Land Berlin am 04.04.2007 als Eigentümer eingetragen. Seit diesem Zeitpunkt ist das Grundstück dem Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur (AUN) zugeordnet.
    Die Eigentumsübertragung für das Grundstück Stargarder Str. 27 an das Land Berlin wird derzeit vorbereitet.
  3. Die Widmung beider Grundstücke als öffentliche Grün- und Erholungsanlage ist noch nicht erfolgt. Die Widmung wird zum Abschluss der Baumaßnahme vollzogen.
  4. Im Rahmen der Festsetzung des Sanierungsgebietes Helmholtzplatz im Jahr 1993, wurde für die in Rede stehende Fläche das Sanierungsziel „Öffentliches Grün“ festgelegt.
    Der Sanierungsträger S.T.E.R.N. hat, in seiner Eigenschaft als Maßnahmeträger, das Büro für Landschaftsarchitektur, Stadt & Regionalplanung "Maigrün" mit der Planung beauftragt. Diese wurde mit dem AUN abgestimmt. Den Anwohnerinnen und Anwohnern wurden am 30. Mai 2006 die Planungen vorgestellt und mit ihnen diskutiert.
  5. Bis ca. 1945 waren die Grundstücke Stargarder Str. 26 und 27 mit Wohnhäusern einschließlich Unterkellerung bebaut. Nach 1945 wurde die Fläche als Garagenstellplatz genutzt. Aus diesen Nutzungen ergab sich die Notwendigkeit einer Tiefenenttrümmerung, da in Teilen noch Kellerelemente vorhanden waren, die keine ausreichende Standfestigkeit aufwiesen. Durch die Garagennutzung und den Eintrag von Ölen musste eine Bodensanierung durchgeführt werden.
  6. Das Budget zur Pflege und Unterhaltung für einen Stadtplatz der Aufwandsklasse II beträgt pro Haushaltsjahr 2,88 €/m².
  7. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden über den beabsichtigten Bau eines Stadtplatzes informiert und ihnen die Möglichkeit gegeben, im Vorfeld eine Brandwandsanierung vorzunehmen. Gleichfalls wurde um die Genehmigung der Brandwandbegrünung bzw. Gestaltung gebeten, jedoch abgelehnt. Somit wurden im Rahmen der Maßnahme nur lose Putzflächen an Mauern saniert.
  8. Diese ist im September 2008 vorgesehen.

Matthias Köhne

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