Be- und Entladezonen
Kleine Anfrage: KA-0796/VI
BV Matthias Zarbock, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Möglichkeiten bestehen zur Kennzeichnung von Be- und Entladezonen?
- Welche Art(en) der Kennzeichnung von Be- und Entladezonen sind in unserem Bezirk südlich des S-Bahn-Ringes in Anwendung?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
zu 1.
Ladezonen werden nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch das Vorschriftszeichen (Z) 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot), in der Regel in Kombination mit einem Zusatzzeichen, welches die zeitliche Befristung der Ladezone angibt (Z 1042 ff StVO), ausgewiesen. Befindet sich die Ladezone im Bereich eines Seitenstreifens ist es erforderlich, die Beschilderung durch Z 1052-37 (auch auf dem Seitenstreifen) bzw. durch Z 1052.39 (auf dem Seitenstreifen) zu ergänzen.
zu 2.
Südlich des S-Bahn-Ringes erfolgt die Ausweisung von Ladezonen ebenfalls wie vorstehend beschrieben. Lediglich in den parkraumbewirtschafteten Gebieten (innerhalb des S-Bahnringes gelegen, zwischen der Bezirksgrenze im Westen und der Greifswalder Straße im Osten) werden Ladezonen entsprechend einer getroffenen Festlegung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII D, grundsätzlich mit Vorschriftszeichen Z 283 StVO (Haltverbot) und dem Zusatzzeichen „Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“ sowie erforderlichenfalls mit der zeitlichen Befristung durch Z 1042 ff StVO beschildert (ggf. Seitenstreifen-Beschilderung siehe vorstehend).
Im Bereich des untergeordneten Straßennetzes gilt im Gebiet der Parkraumbewirtschaftung generell das eingeschränkte Zonenhaltverbot durch Z 290/ 292 StVO in der Zeit von Montag bis Samstag von 09:00-24:00 Uhr. Innerhalb des eingeschränkten Zonen-Haltverbotes darf, wie in einer der vorstehend beschriebenen Ladezonen, nicht länger als 3 Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen. Durch entsprechende Zusatzbeschilderung ist in diesen Zonen das Parken mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone bzw. mit einem Parkschein zusätzlich erlaubt.
Jens-Holger Kirchner
