Bebauung des Nordhofes des Pfefferberg-Areals
Kleine Anfrage: KA-0859/VI
BV Matthias Zarbock, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- In der Antwort auf die Kleine Anfrage 0670/VI vom 29.10.2010 hatte das Bezirksamt mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit dem sanierungsrechtlichen Antrag für die Errichtung des Museums für Architekturzeichnung (Haus 1 b) eine nochmalige Präzisierung der Sanierungsziele für den Standort „Pfefferberg“ vorbereitet werde, die das gesamte Gelände umfasse. Der Umgang mit der öffentlich zugänglichen Grünfläche auf dem Nordhof würde in diesem Zusammenhang mit allen verantwortlichen Stellen geprüft. Zu welchem Ergebnis hat das Sanierungszieländerungsverfahren bezüglich des Nordhofes geführt?
- Ist es richtig, dass die Pfefferberg Entwicklungs GmbH & Co. KG im September 2011 einen Bauantrag über die Errichtung eines Bürohauses auf dem Nordhof gestellt und zugleich eine sanierungsrechtliche Genehmigung für dieses Vorhaben beantragt hat, obgleich die Sanierungsziele dort eine Grünfläche vorsehen? Wenn ja, beabsichtigt das Bezirksamt zur sanierungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit dieser Bebauung die Sanierungsziele neuerlich zu ändern?
- Kann die Pfefferberg Entwicklungsgesellschaft aus einem im Jahre 2009 erteilten Bauvorbescheid, der eine Bebauung im Nordhof als zulässig beschied, einen Anspruch auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung ableiten?
- Wird das Bezirksamt angesichts der absehbaren Aufhebung des Sanierungsgebietes das Sanierungsziel „öffentlich zugängliche private Grünfläche“ im Nordhof langfristig durch Bauleitplanung sichern?
- Ist es zutreffend, dass der Kaufvertrag, den der Bund und das Land Berlin mit der Pfefferwerk-Gesellschaft zur Förderung der Stadtkultur mbH abgeschlossen hat, eine Bebauung des Nordhofes ausschließt?
Wenn ja, ist der heutige Eigentümer und Erbbaurechtsgeber, die Stiftung Pfefferwerk Berlin, durch den Kaufvertrag verpflichtet, die Konditionen des Kaufvertrages gegenüber dem Erbbaurechtsnehmer, der Pfefferberg Entwicklungs GmbH & Co. KG durchzusetzen? Wie gedenkt das Bezirksamt Pankow, als Vertreter des Verkäufers Berlin, die Einhaltung des Kaufvertrages in dieser Hinsicht zu gewährleisten? - Sieht der Kaufvertrag und in dessen Folge der Erbbaurechtsvertrag ein Mindestmaß zu schaffender Nutzfläche vor? Wenn ja, in welcher Größe? Welche Gesamtnutzfläche besteht gegenwärtig und welche Größe wird sie nach Umsetzung der bereits genehmigten Vorhaben erreichen?
- Ist die Behauptung zutreffend, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftung Pfefferwerk Berlin von einer Realisierung des Bauvorhabens auf dem Nordhof unmittelbar abhängig ist? Welche Erträge würden der Stiftung aus dem Verkauf des Erbbaurechts und der Realisierung des geplanten Vorhabens zufließen?
- Hinsichtlich des Einsatzes von Fördermitteln wurde in der Antwort auf die Kleine Anfrage 0670/VI eine noch ausstehende Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage des Bezirksamtes über eine EFRE-Förderung aus dem Jahre 2003 für „Künstlerateliers“ genannt. Ist die Antwort innerhalb der letzten 12 Monate eingegangen? Wenn ja, wie lautet deren Inhalt?
