Brückensanierung Grünanlage im Ernst-Thälmann-Park
Kleine Anfrage: KA-0811/VI
BV Matthias Zarbock, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wer ist der Auftraggeber der Brückensanierung in der Grünanlage im Ernst-Thälmann-Park?
- Was umfasst diese Baumaßnahme?
- Wie sind die Kosten und woraus wird diese Baumaßnahme finanziert?
- Wann und wie war das Bezirksamt an der Planung und Vorbereitung der Bau-arbeiten beteiligt?
- Wann und wie wurden die AnwohnerInnen von der Baumaßnahme informiert?
- Wie schätzt das BA die Schäden und Umwelt- und Umfeldbelastungen durch die Bauarbeiten ein?
- Wie beurteilt das BA den Sinn, die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme?
- Gibt es einen Zusammenhang mit den durch das BA in der Grünanlage im Ernst-Thälmann-Park geplanten Investitionsmaßnahmen?
- Wie hat das BA Bedarf an dieser Brückensanierung angemeldet?
- Wie wurden die BVV und ihre Ausschüsse einbezogen?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Finanzen, Personal und Umwelt
zu 1.
Auftraggeber für diese Baumaßnahme ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Tiefbau.
zu 2.
Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine komplette Erneuerung des Überbaus
der Brücke erforderlich.
Diese umfasst folgende Maßnahmen:
- Herstellung und Rückbau einer Baustraße für Baustellentransporte
- Abbruch des vorhandenen Brückenüberbaus und Erdarbeiten an der anliegenden Böschung
- Teilabbruch und Neubau der Widerlager, Herstellung der Auflagerbank
- Errichtung des Überbaus mit zwei verzinkten Stahlhauptträgern und Stahlbetondielen als Brückenbelag, Neubau eines Geländers aus Stahl
- Bisherige Wegeführung im Anpassungsbereich der Brücke aufnehmen, zwischenlagern und wiedereinbauen
zu 3.
Die Kosten der Baumaßnahme trägt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, über die Höhe kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.
zu 4.
Das Bezirksamt war an der Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme nicht beteiligt. Die ausführende Firma stellte lediglich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz.
zu 5.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verzichtete zunächst auf eine Information der Anwohnerinnen und Anwohner, inzwischen prüft sie die Errichtung einer Informationstafel.
zu 6.
Die durch die Bautätigkeit verursachten Schäden werden durch den Maßnahmenträger ausgeglichen.
zu 7.
Die fachliche Zuständigkeit für den Bau und die Unterhaltung von Brücken liegt ausschließlich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Bezüglich der Notwendigkeit dieser Baumaßnahme teilte sie mit:
“Die Notwendigkeit zur Instandsetzung bzw. zum Neubau einer Brücke ergeben sich aus den Ergebnissen der regelmäßigen Prüfungen für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076. Die Schäden an der Fußgängerbrücke im Ernst-Thälmann-Park haben in Qualität und Quantität ein Ausmaß erreicht, dem, bezogen auf die Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit, nur durch einen Ersatzneubau begegnet werden kann. Der Umfang der Instandsetzungen als Ersatzneubau ergibt sich also nicht nur aus einer Inaugenscheinnahme. Die Dimensionierung des Neubaus in 1985 war auch den Baugrundverhältnissen geschuldet. Deshalb ist auch der jetzt zu errichtende Ersatzneubau ähnlich dimensioniert. Die Substitution von Holz ergibt sich aus den Erfahrungen an Dutzenden Berliner Holzbrücken. Holz ist in seiner Unterhaltung wesentlich unwirtschaftlicher als Materialien wie Beton und Stahl.“
zu 8.
Nein.
zu 9.
Eine Anmeldung durch das Bezirksamt erfolgte nicht.
zu 10.
Eine Einbeziehung der BVV und ihrer Ausschüsse in diese Baumaßnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erfolgte nicht.
Matthias Köhne
