"Call-a-Bike" der Deutschen Bahn AG II
Kleine Anfrage: KA-0838/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Die BVV hat am 29. Juni 2011 mit Drs. 1359 beschlossen, daß für die Standorte des neuen “Call-a-bike”-Geschäftsmodels des Deutesche Bahn AG Sondernutzungsgebühren zu erheben sind.
Gemäß § 13 (1) des BezVG hätte das Bezirksamt “unverzüglich” mitzuteilen gehabt, wenn “dem angeregten Verwaltungshandeln nicht entsprochen wird”; gemäß § 18 BezVG hätte das Bezirksamt binnen 14 Tagen mitteilen müssen, wenn das angeregte Verwaltungshandeln gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstößt (Beanstandung). Beides ist nicht geschehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
- Wie viele “Call-a-bike”-Standorte sind mittlerweile im Ortsteil Prenzlauer Berg eingerichtet?
- Sind für diese Standorte Sondernutzungsgebührenbescheide an die DB AG ergangen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn bisher keine Gebührenbescheide ergangen sind: Wie gedenkt das Bezirksamt diesen offensichtlichen Verstoß gegen das BezVG und die LHO zu heilen, wer trägt die Verantwortung für diesen offensichtlichen Rechtsbruch und wer wird für seine materiellen Folgen wie in Haftung genommen?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
zu 1.
Im Ortsteil Prenzlauer Berg wurden 12 Standorte genehmigt, die allerdings noch
nicht vollständig eingerichtet sind.
zu 2.
Nein.
zu 3.
Es handelt sich um ein verkehrs- bzw. mobilitätspolitisches Pilotprojekt, in welchem
die Verkehrsentlastung und damit die Umweltentlastung getestet werden soll.
Gem. BerlStrG §11 Abs. 9 können Sondernutzungsgebühren erhoben werden.
Gem. Sondernutzungsgebührenverordnung § 8 Absatz 1 Nr. 4 sind Anlagen, die dem
Umweltschutz dienen, sondernutzungsgebührenfrei. Ein Rechtsverstoß liegt daher
bei Nichterhebung von Sondernutzungsgebühren nicht vor.
Hinzu kommt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die bisher an diesem Pilotprojekt beteiligten Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow gebeten hat, angesichts der verkehrs- und mobilitätspolitischen Zielsetzungen, entsprechend § 8 Absatz 1 Nr. 4 der Sondernutzungsgebührenverordnung, zu verfahren. Die neben Pankow genannten Bezirke erheben ebenfalls keine Gebühren.
Die Argumentation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht allerdings noch weiter.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung äußerte sich im Zusammenhang mit einer dem Bezirksamt Pankow jüngst zur Unterschrift vorgelegten Kooperationsvereinbarung zwischen den mittlerweile 4 am Pilotprojekt beteiligten Berliner Bezirken, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der DB Rent GmbH zum Pilotprojekt „Integration öffentlicher Radverkehr“ wie folgt:
„Die von der BVV Pankow geforderte Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Fahrradstationen sollte zurückgestellt werden. Diese kann mit einem erheblichen öffentlichen Interesse begründet werden. Das neue öffentliche Verkehrsangebot zeichnet sich durch seine tarifliche, vertriebs-, kommunikations- und marketingseitige Integration in das VBB – Tarifsystem und die Vertriebs- und Kommunikationsmaßnahmen der Verkehrsunternehmen aus und unterscheidet sich in diesen Eigenschaften von traditionellen Fahrradverleihangeboten. Vergleichbar besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Errichtung von Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum, für die ebenfalls keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden.“
Damit sind die neuen Fahrradstationen zum Teil des öffentlichen Nahverkehrs erklärt worden.
zu 4.
Siehe zu 3.
Jens-Holger-Kirchner
