"Call-a-Bike" der Deutschen Bahn AG
Kleine Anfrage: KA-0797/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Trifft der Bericht der online-zeitung “Prenzlauer Berg Nachrichten” vom 20. April d.J. bezüglich der nunmehr “feststehenden” Standorte für das von der DB AG neu zu installierende “Call-a-Bike” - System zu?
- Werden sich alle dort genannten Standorte in öffentlichem Straßenland befinden?
- Welche Nutzungskosten werden der DB AG auf welcher Grundlage jährlich berechnet?
- Ist der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz über diese konkreten Standorte unterrichtet worden? Wenn nein, warum nicht?
- Nachdem der genannte Ausschuss intensiv über “Car-sharing”-Standorte debattiert hatte, warum ist das Bezirksamt der Meinung, in diesem Falle wäre das nicht nötig?
- Sind entsprechende Vereinbarungen zwischen der DB AG und dem Bezirk Pankow bereits unterzeichnet? Wenn ja, wann geschah dies, wieso geschah dies ohne die Zustimmung des Fachausschusses der BVV und wann wollte das Bezirksamt die BVV darüber informieren?
- Entstehen materielle Schäden, wenn derartige Entscheidungen wieder auf eine demokratische Grundlage zurückgeführt werden? Wenn ja, wer haftet dafür?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
zu 1.
Der in der „Prenzlauer Berg Nachrichten“ befindliche Bericht zu Standorten für das neue Fahrradvermietsystem der DB Rent GmbH (Call a Bike-Stadtrad Berlin) ist nicht beim Bezirksamt abgefragt worden, sodass diese Frage weder mit einem Ja noch mit einem Nein beantwortet werden kann. Zutreffend ist, dass im Monat Februar die DB Rent die Abteilung Öffentliche Ordnung für ca.17 Standorte um Prüfung bat und dazu Anfang März eine bewertende Rundfahrt stattfand. 15 Standorte wurden fürs Erste als geeignet eingestuft (s. auch Zitat in der Antwort zu Frage 4), davon sind nach entsprechender intensiver Prüfung im April allerdings nur noch ca. 10 verblieben.
zu 2.
Die in Frage kommenden Standorte werden sich ausschließlich auf öffentlichem Straßenland befinden, wobei kein Standort auf Fahrbahnflächen sein wird und somit auch kein regulärer Parkplatz in Anspruch genommen wird (z. B. Unterstreifen von Gehwegen, Flächen auf bzw. an Stadtplätzen, Mittelpromenaden usw.).
zu 3.
Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, welches von der Stadt Berlin und damit auch von den Bezirken gefördert werden soll, bat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darum, für die Pilotphase (bis Ende 2012) von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren abzusehen. Dem will der Bezirk Pankow folgen und nur eine Verwaltungsgebühr (für die Bearbeitung) für die Sondernutzungsgenehmigung der einzelnen Standorte erheben.
zu 4.
Ja, der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ist am 15.03.2011 im Bericht des Bezirksamtes durch den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung pauschal über das Projekt und die ungefähre Zahl der vorgesehenen Standorte unterrichtet worden:
„Eine Woche vorher haben wir ebenfalls mit der DB Rent 17 Call a Bike–Stationen für jeweils 16 Fahrräder in der Nähe oder an Car-sharing-Stationen besichtigt und 15 davon auch örtlich festgelegt. Diese werden im Unterstreifenbereich oder an Plätzen aufgestellt und sind Teil eines ersten Paketes von 1 500 Leih–Rädern, die in Kürze in Mitte und Prenzlauer Berg angeboten werden. Am Ende des Modellprojektes sollen es 7 000 Räder innerhalb des S–Bahnringes sein.“
zu 5.
Bei den Car-Sharing-Standorten handelte es sich von Anfang an um durch Teileinziehung in Anspruch zu nehmende Fahrbahn-/Parkplatzflächen und damit um für eine bestimmte Nutzung langfristig gebundene und damit dem reinen öffentlichen Verkehr entzogene Fahrbahnflächen.
Die voraussichtlichen Standorte für das Fahrradvermietsystem Call a Bike werden im Rahmen eines Pilotprojektes lediglich durch Sondernutzungen außerhalb der Fahrbahnen (z. B. Unterstreifen von Gehwegen, Flächen auf bzw. an Stadtplätzen, Mittelpromenaden usw.) geplant. Sondernutzungen unterlagen zumindest bisher keiner demokratischen Entscheidung, zumal hier auch immer wieder kurzfristige Veränderungen und Anpassungen möglich sein sollten.
zu 6.
Nein.
zu 7.
Nein, siehe aber auch Antworten zu 3. und 5.
Jens-Holger-Kirchner
