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vdM

Dunckerstraße II

Kleine Anfrage: KA-0702/VI

BV Wolfram Kempe, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In der Antwort auf die KA 643 führte das Bezirksamt aus, dass eine Vollsperrung der Dunkerstraße an der Einmündung in die Danziger Straße von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde bis zum 4.9. 2010 für Bauarbeiten durch Auftragnehmer der Berliner Wasserbetriebe (BWB) genehmigt gewesen sei.
Augenscheinlich hält diese Vollsperrung derzeit an; die einzige Änderung seit dem 4. September bestand darin, dass die für den MIV vollgesperrte Fläche der Dunkerstraße sich beständig zur Kreuzung Dunkerstraße/Raumerstraße ausgeweitet hat. Ebenso nach Augenschein werden nach wie vor Bauarbeiten im Auftrag der BWB durchgeführt (neue Hausanschlüsse).

  1. Waren dem Bezirksamt am 25. August d.J., dem Datum, unter dem die KA 643 beantwortet worden ist, die nunmehr laufenden Baumaßnahmen noch nicht bekannt?
    1a. Wann wurden diese Baumaßnahmen beantragt, wann wurden sie genehmigt, und welchen Zeitraum sollten sie (zum Zeitpunkt einer etwaigen Genehmigung) umfassen?
    1b. Welchen Umfang sollen diese Baumaßnahmen insgesamt haben; wird die gesamte Dunkerstraße oder das gesamte Sanierungsgebiet Helmholzplatz betroffen sein?
    1c. Sollte diese Baumaßnahme dem Bezirksamt schon am 25. August d.J. bekannt oder zumindest avisiert gewesen sein, warum fand dass Bezirksamt diesem Umstand dann in der Antwort auf die KA 643 nicht des Erwähnes wert?
  2. Wann wurde der zuständige Fachausschuss der BVV über diese Baumaßnahme wie informiert?
  3. Ist im Zuge der von den BWB geplanten “großflächigen Erneuerung des Trinkwasser- und Entwässerungsnetzes im Gebiet Danziger Straße/Teilgebiet PW X” auch im Verlaufe anderer Straßenzüge in diesem Gebiet mit Baumaßnahmen und entsprechenden Verkehrseinschränkungen wie in der Dunkerstraße zu rechnen, und wenn ja, wo und in welchen Gesamtzeitraum?
  4. Ist das Bezirksamt seitens der BWB über alle Teilmaßnahmen des zitierten Bauvorhabens bereits vollumfänglich in Kenntnis gesetzt?
    4a. Wenn ja, sei wann, und wann gedachte das Bezirksamt, dies der BVV mitzuteilen?
    4b. Wenn nein, warum nicht?
  5. Die in Rede stehende Baumaßnahme findet in einem Parkraumbewirtschaftungsgebiet statt. Auf Grund der Erfahrungen der ersten eineinhalb Monate der Bewirtschaftung: Wie groß ist der Einnahmeausfall für den Bezirk durch Baumaßnahmen der BWB an dieser Stelle in Ungefähr und im Gebiet des Bezirkes zum jetzigen Zeitpunkt im Allgemeinen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Öffentliche Ordnung

zu 1.

Die nunmehr angefragten Baumaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil der großflächigen Erneuerung des Trinkwasser- und Entwässerungsnetzes im Gebiet Danziger Straße / Teilgebiet PW X, von Oderberger Straße bis Prenzlauer Allee, durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB). Auf die Fragen nach der Beantragung wie auch der Genehmigungen wurde umfassend mit der Beantwortung der KA 643/VI eingegangen. Es wurde dort ebenfalls bekannt gegeben, dass die BWB von einer voraussichtlichen Bauzeit von März 2009 bis Oktober 2010 ausgehen und dafür auch eine Sondernutzungserlaubnis erhielten. Lediglich die verkehrsbehördliche Genehmigung für die Vollsperrung war bis zum 4.09.2010 erteilt worden. Zu der dann notwendig gewordenen Verlängerung teilten die BWB als Begründung Folgendes mit:
„Während der Bauzeit ergab sich ein erhöhter Koordinierungsaufwand und eine Bauzeitverzögerung durch angrenzende Bauvorhaben. Die Gleiserneuerung der Straßenbahn führte z. B. zu einem Bus – Ersatzverkehr über die Dunckerstraße und verhinderte damit den avisierten Bautermin für die Entwässerungsarbeiten. Auch führte der ungewohnt lange Winter zu einer Verzögerung.“

zu 2.

siehe KA 643/VI

zu 3. und 4.

Wie von den BWB mitgeteilt, wurden die Entwässerungsarbeiten und der endgültige Deckenschluss in der Dunckerstraße beendet und die Dunckerstraße bereits am 4.11.2010 dem öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Abnahme der Gehwegflächen hat am 18.11.2010 stattgefunden.
In der Schliemannstraße werden die Entwässerungsarbeiten mit anschließendem Deckenschluss, in Abhängigkeit von der Witterung, voraussichtlich in der 48. KW beendet sein.
Einzelne Kopflöcher für die Umbindung der Hausanschlüsse im Gehwegbereich sollen spätestens in der 50. KW geschlossen werden.

Wie von der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, lagen die für die Durchführung erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen vor.
Für das Jahr 2011 werden die Wasserbetriebe ihre geplanten Maßnahmen in der großen Koordinierungsrunde am 10.01.2011 mitteilen, zu der auch Vertreter der BVV eingeladen werden.

zu 5.

Da die derzeit gültige Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungsgebührenverordnung – SNGebV) vom 12. Juni 2006 keine besondere Regelungen für Sondernutzungen in Parkraumbewirtschaftungsgebieten kennt, werden Statistiken zu Einnahmeausfällen nicht geführt. Da aber zu dem hier zu beurteilenden Zeitraum Oktober 2010 die Parkraumbewirtschaftung gerade erst begonnen bzw. noch nicht vollständig mit Parkscheinautomaten ausgestattet war, könnte ohnehin gar keine halbwegs abgesicherte Größenordnung für Einnahmenausfälle bei den Parkgebühren genannt werden.

Jens-Holger Kirchner

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