Ehemalige Rieselfelder im Bezirk VII
Kleine Anfrage: KA-0413/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Die Untersuchung des Bodens von Parzellen der KGA Märchenland weißt insbesondere Belastungen mit Quecksilber und Cadmium in den Belastungskategorien I und II nach der Berliner Liste aus. Dies zieht Nutzungsein- bzw. Nutzungsbeschränkungen nach sich, die in den Untersuchungen auch konkret benannt worden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
- Wie wurden diese empfohlenen Nutzungsein- bzw. Nutzungsbeschränkungen in der KGA umgesetzt?
- Wird ihre Einhaltung überwacht, und wenn ja, wie; wenn nein, warum nicht?
In den in Rede stehenden Studien wird weiterhin eine Beprobung der in der KGA angebauten Pflanzen empfohlen, um den Wirkungspfad Bodenschadstoff – Pflanze überhaupt beurteilen zu können. - Wurde diese Empfehlung umgesetzt, wenn ja wann und mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Finanzen, Personal und Umwelt
- Die Untersuchungen von Parzellen der Kleingartenanlage „Märchenland“ sind in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand und den Pächtern erfolgt. Jeder Pächter, dessen Parzelle untersucht wurde, hat ein Gutachten mit den Ergebnissen und sich daraus ableitenden Handlungsempfehlungen erhalten. Wenn festgestellt wurde, dass Bodenbelastungen vorliegen, sind auf Grundlage der damals gültigen rechtlichen Bestimmungen Handlungsempfehlungen gegeben worden. Die Gutachten enthalten unter anderem auch Hinweise für die Bewirtschaftung der Parzellen hinsichtlich der Düngung und der Humuspflege. Die Untersuchungsergebnisse und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen sind in einer Vortragsveranstaltung für alle Pächter dargestellt und erläutert worden.
- Bereits in der KA 0388/VI wurde über die seit 1999 geltenden Grenzwerte der BBodSchV [1] informiert. Daraus ist abzuleiten, dass kein Handlungsbedarf bestand bzw. besteht.
- In den Gutachten wurde dargelegt, warum eine Untersuchung von Pflanzen nicht erforderlich war.
Am Beispiel des Quecksilbers, dem Parameter, der am häufigsten überschritten wurde, wird deutlich, dass bei den Untersuchungen Konzentrationen um 1mg/kg bzw. 1- 2mg/kg festgestellt wurden. Vereinzelte auch darüberliegende Werte lagen immer noch deutlich unterhalb der seit 1999 festgelegten Prüfwerte von 5 mg/kg für Nutzgärten und Ackerbauflächen sowie dem Prüfwert von 10 mg/kg Boden für sensible Nutzungen (z.B. Kinderspielflächen).
Die damalige Berliner Liste [2] gab bereits bei Konzentrationen ab 0,5 mg/kg Hg im Boden Nutzungsempfehlungen für Kleingärten. Die zum Untersuchungszeitraum (1995, 1996) gültigen Festlegungen stellten Werte dar, die mit sehr hohen Sicherheitsfaktoren versehen waren. In den Gutachten ist darauf deutlich hingewiesen worden, Zitat: „…In Abhängigkeit von der außerordentlich geringen Löslichkeit in Böden besitzt Quecksilber auch nur eine sehr geringe Verfügbarkeit. ….“
Mit der seit 1999 geänderten Rechtslage und den neuen Prüf- bzw. Maßnahmewerten ergab sich ebenfalls kein Handlungserfordernis.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
[1]
Bundes – Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.7.1999 BGBL 1999 I S. 1554, zuletzt geändert am 23.12.2004, BGBL. I S. 3758
[2]
Bewertungskriterien für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Böden und Grundwasser in Berlin, ABL. Nr. 15 vom 20.3.1996
