Einwendungen zum Umbau des Autobahndreieckes Schwanebeck
Kleine Anfrage: KA-0525/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie bewertet das Bezirksamt, dass die Einwendungen des Landes Berlin als TÖB im Planfeststellungsverfahren zum Umbau des Autobahndreieckes (AD) Schwanebeck vom Vorhabenträger (Land Brandenburg) abgelehnt worden sind?
- Welche Konsequenzen erwartet das Bezirksamt aus dem nun in Realisierung befindlichen Umbau des AD Schwanebeck insbesondere für die innerstädtischen Verkehre im Zuge der B2?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
zu 1.
Die Bedenken der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII, zur vom Land Brandenburg geplanten direkten Einbindung der Bundesstraße B 2 in das Kreuz Schwanebeck teilt das Bezirksamt.
Dennoch ist die Erwiderung des Vorhabenträgers nachvollziehbar, da im STEP Verkehr des Landes Berlin die Bundesstraße B 2 als übergeordnete Straßenverbindung der Stufe II ausgewiesen ist und eine große Bedeutung als Zubringer zum Fernstraßennetz (A 10/11) hat. Die befürchteten Rückstauerscheinungen will der Vorhabenträger durch die Gestaltung des neuen Autobahndreiecks und des Zubringers ausschließen.
Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII B, die Erwiderung des Vorhabenträgers akzeptiert. Aus den dargelegten Abwägungen kann auch das Bezirksamt dieser Entscheidung zustimmen.
zu 2.
Es wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsströme über die Bundesstraße B 2 durch den Umbau des Autobahndreiecks Schwanebeck nicht spürbar zunehmen. Es ist folglich auch nicht von nennenswerten Beeinträchtigungen gegenüber dem Istzustand für den innerstädtischen Verkehr im Zuge der B2 auszugehen.
Jens-Holger Kirchner
