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Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfer
für psychisch-kranke Erwachsene

Kleine Anfrage: KA-0175/VI

BV Dr. Axel Bielefeldt, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Einzelfallheferinnen und Einzelfallhelfer gibt es im Bereich Einzelfallhilfe?
  2. Wie viele davon sind 
     a) Diplom-Psychologen 
     b) Psychotherapeuten 
     c) Diplom-Pädagogen 
     d) Sozialpädagogen?
  3. Wie viele gehören nicht zu den oben genannten Gruppen und welche Berufsausbildung haben sie?
  4. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der Einzelfallhelfer auf die verschiedenen Honorargrup­pen?
  5. Auf welche Weise wird die Qualität der Einzelfallhilfe für psychisch-kranke Erwachsene über­prüft?
  6. Ist Supervision für die eingesetzten Einzelfallhelfer vorgeschrieben?
  7. Ist kollegiale Beratung für die eingesetzten Einzelfallhelfer vorgeschrieben?
  8. Wie oft hat die/der Einzelfallhelferin im Bewilligungszeitraum im Durchschnitt Kontakt zum Fallmanager und zum Sozialpsychatrischen Dienst (direktes Gespräch)?
  9. Ist das Modell der Einzelfallhilfe-Trägerschaft für Erwachsene in Schöneberg-Tempelhof in Pankow bekannt?
  10. Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen es zu übernehmen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport, Bezirksstadträtin

Im Namen des Bezirksamts beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfer gibt es im Bereich der Einzelfallhilfe?

Es gibt ca. 135 Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfer in diesem Bereich. Da keine statistischen Aufzeichnungen geführt werden, sind ganz genaue Angaben nicht möglich.

2. Wie viele davon sind a) Diplom-Psychologen b) Psychotherapeuten c) Diplom-Pädagogen d) Sozialpädagogen

  1. ca. 45 Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen,
  2. keine Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten,
  3. ca. 5 Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen sowie
  4. ca. 75 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

3. Wie viele gehören nicht zu den oben genannten Gruppen und welche Berufsausbildung haben sie?

Etwa 10 Einzelfallhelfer gehören nicht zu den unter 2. genannten Berufsgruppen. Sie verfügen über eine Berufsausbildung zur bzw. zum Soziologin bzw. Soziologen, Erzieher/in, Sucht-/ Sozialtherapeutin bzw. Sucht-/ Sozialtherapeuten, Heilerziehungspfleger/in und Krankenschwester bzw. Krankenpfleger. Alle sind in der Sozialarbeit bzw. im Umgang mit schwer psychisch-kranken Menschen erfahren.

4. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der Einzelfallhelfer auf die verschiedenen Honorargruppen?

Prinzipiell werden alle Einzelfallhelfer der Honorargruppe 3.2. zugeteilt. Ausgenommen sind Dipl.-Psychologen, sofern ein besonderer Schwierigkeitsgrad des Einzelfalls vorliegt.

5. Auf welche Weise wird die Qualität der Einzelfallhilfe für psychisch-kranke Erwachsene überprüft?

Bei der Auswahl sind Ausbildung und praktische Erfahrung ausschlaggebend (schriftliche Bewerbung und Vorstellungsgespräch). Im Verlauf der Tätigkeit erfolgt eine Zielkontrolle anhand des Hilfeplans.

6. Ist Supervision für die eingesetzten Einzelfallhelfer vorgeschrieben?

Eine Supervision ist nicht vorgeschrieben, es wird jedoch auf die Möglichkeit der externen Supervision hingewiesen.

7. Ist kollegiale Beratung für die eingesetzten Einzelfallhelfer vorgeschrieben?

Eine kollegiale Beratung ist nicht vorgeschrieben. Durch den Sozialpsychiatrischen Dienst werden die Einzelfallhelfer/innen beraten. Darüber hinaus wird auf Intervision (Beratung der Einzelfallhelfer/innen untereinander) und externe Supervision hingewiesen.

8. Wie oft hat die/der Einzelfallhelfer im Bewilligungszeitraum im Durchschnitt Kontakt zum Fallmanager und zum Sozialpsychiatrischen Dienst (direktes Gespräch)?

In der Regel gibt es 3-4 Kontakte pro Jahr. Je nach Problemlage gibt es auch monatliche Kontakte.

9. Ist das Modell der Einzelfallhilfe-Trägerschaft für Erwachsene in Tempelhof-Schöneberg in Pankow bekannt?

Das Modell ist bekannt.

10. Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen es zu übernehmen?

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden von Einzelfallhilfeträgern Leistungen übernommen, die im Bezirk Pankow von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialpsychiatrischen Dienstes selbst erbracht werden. Dies wird aufgrund der bekannten Personalsituation im öffentlichen Gesundheitswesen zunehmend schwieriger.

Vorteilhaft wäre es, wenn durch die Zusammenarbeit mit Einzelfallhilfeträgern die professionelle Anleitung der Einzelfallhelfer, deren fachliche Unterstützung sowie das Supervisionsangebot für Einzelfallhelfer/innen trotz der Personalentwicklung in den Gesundheitsämtern langfristig gesichert werden könnte.

Das Bezirksamt Pankow sieht folgende Vorteile, die für das Trägermodell sprechen:

  • Die Einzelfallhelfer/innen werden von den Einzelfallhilfeträgern professionell und regelmäßig unterstützt und angeleitet, aber auch kontrolliert. Die Einzelfallhilfeträger bieten für die Einzelfallhelfer/innen kontinuierlich eine Supervi­sion an.
  • Die Arbeit der Einzelfallhelfer/innen wird qualitätssichernd dokumentiert. Die Planung und Steuerung der Hilfemaßnahme erfolgt mit dem in der Sozialpsychiatrie üblichen Instrument des Behandlungs- und Rehabilitationsplans. 
  • Im Rahmen des Trägermodells können für die Einzelfallhelfer/innen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Beim krankheitsbedingten Ausfall usw. einer Einzelfallhelferin bzw. eines Einzelfallhelfers kann im Rahmen des Trägermodells leichter eine Vertretung zur weiteren Durchführung der Hilfemaßnahme gesichert werden.

Das Trägermodell ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die im Rahmen der Budgetierung zu keiner Berücksichtigung führen. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg beklagt seit Jahren, dass er für die Einzelfallhilfen für psychisch-kranke Menschen ca. 1.000.000,- € selbst finanzieren muss (vgl. Vergleichsberichte für das Produkt 78760). Derzeit ist nicht erkennbar, wie der Bezirk Pankow die bei einer Einführung des Trägermodells zu erwartenden Mehrausgaben aus eigenen Mitteln selbst finanzieren können sollte.

 

Lioba Zürn-Kasztantowicz

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