Entwässerung der Stadtrandsiedlung Malchow
Kleine Anfrage: KA-0815/VI
BV Guido Brendgens, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie schätzt das Bezirksamt die Funktionstüchtigkeit der Entwässerung in der Stadtrandsiedlung Malchow ein?
- Was sind die Ursachen für die Vernässung der Siedlung durch schwebendes Grundwasser v.a. bei Starkregenereignissen?
- Sind die Eigentümer oder die Besitzer der Grundstücke für die Funktionsfähigkeit der Drainagen zuständig? Wie ist die rechtliche Situation im Falle der Erbbaupacht, in denen das Land Berlin Eigentümer ist?
- Gelten die Gräben rund um die Siedlung als Gewässer?
- Welche Möglichkeiten bestehen, den Graben am Muspelsteig wieder herzustellen?
- Wird vom Bezirksamt eine Verrohrung oder ein offener Graben befürwortet?
- Welche Chancen bestehen für eine Renaturierung des Grabensystems? Wie hoch waren die Kosten für die Renaturierung des Hechtgrabens im Bezirk Lichtenberg? Können UIP-Mittel im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie beantragt werden? Könnte das wiederherzurichtende bzw. zu renaturierende Grabensystem als Ausgleichsmaßnahme der Entsiegelung dienen?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
zu 1.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat 1995 rund 50.000 m Dränagen im öffentlichen Straßenland übernommen. Mit der Übernahme wurde 2005/2006 erstmals eine Kontrolle aller Dränageleitungen und Dränageschächte vorgenommnen.
Die Dränageleitungen und Schächte im öffentlichen Straßenland sind in einem ndigitalen Bestands- und Schadenskataster erfasst worden.
Bei der Bestandsaufnahme wurde häufig ein befriedigender bis schlechter Zustand der Leitungen und der Schächte dokumentiert. Die vorhandenen Dränagen haben die allgemein anzusetzende Nutzungsdauer von fünfundzwanzig Jahren bereits deutlich überschritten und sind auch aus diesem Grunde in keinem guten Zustand.
Insbesondere nach der Wiedervereinigung sind durch Bauarbeiten zahlreiche Schäden an dem Dränagenetz verursacht worden. Die Schäden sind z. B. bei der Herstellung von Hausanschlüssen (Strom, Gas, Wasser, Telefon, usw.), beim Straßen- und Wegebau oder bei der Errichtung neuer Gebäude entstanden.
Bei den Untersuchungen wurden sogar Abwasser- und Betoneinleitungen von Privatgrundstücken in das öffentliche Dränagenetz festgestellt. Eine komplette Erneuerung des gesamten Dränagenetzes im öffentlichen Straßenland ist mittelfristig durch das Land Berlin nicht finanzierbar, da bei mittleren Kosten von 1.000 €/lfdm Dränageneubau insgesamt 50 Mio € erforderlich wären, die nicht zur Verfügung stehen.
Den Schwerpunkt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung deshalb in den vergangenen vierzehn Jahren auf die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit des Dränagenetzes gelegt.
Alle Dränageschächte im öffentlichen Straßenland werden jährlich auf Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft und dabei festgestellte Schäden bzw. Havarien beseitigt.
Die Dränageleitungen im öffentlichen Straßenland werden in Abständen von etwa fünf Jahren komplett gespült und gereinigt sowie mit der Kamera zur Beweissicherung und Feststellung von Schäden befahren.
Die Funktion der Dränagen im öffentlichen Straßenland ist sichergestellt. Vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeiten sollen künftig über die normale Instandhaltung hinaus Erneuerungen der Dränagen veranlasst werden bzw. diese durch Regenwasserkanäle ersetzt werden.
zu 2.
„Schichtenwasser" tritt im Nordosten Berlins auf der Barnim-Hochfläche aufgrund spezieller geologischer Gegebenheiten auf. Hiervon sind die drei Bezirke Pankow, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf betroffen. Der oberflächennahe Schichtenaufbau der pleistozänen Barnim-Hochfläche besteht im Allgemeinen aus einem mehrere Meter mächtigen Geschiebemergel mit Einlagerungen von Sanden in unterschiedlicher Ausdehnung. In den obersten Metern unter der Geländeoberfläche kann der Geschiebemergel durch Verwitterung entkalkt und zu Geschiebelehm umgewandelt sein. Über dem Geschiebemergel der Grundmoräne befinden sich Sandablagerungen bzw. Sandlinsen. In diesen mit Sanden gefüllten Senken oberhalb oder auch in sandigen Linsen innerhalb des Geschiebemergels kann sich durch Niederschläge oberflächennahes Grundwasser ausbilden, das unabhängig vom Hauptgrundwasserleiter ist und als so genanntes „Schichtenwasser“ oder schwebendes Grundwasser bezeichnet wird.
Starke oder lang anhaltende Niederschläge können auf den nur gering durchlässigen Böden aus Geschiebelehm und Geschiebemergel der Hochfläche nur verzögert abfließen bzw. versickern. Im Extremfall werden die Sandlinsen, die auf diesen gering durchlässigen Böden abgelagert wurden, bis zur Geländeoberkante mit Niederschlagswasser als „Schichtenwasser" aufgefüllt.
Wenn in diesen, aus geologischer Sicht schlecht entwässerbaren Gebieten, Gebäude errichtet und Strassen oder Wege ohne ausreichende Regenentwässerung angelegt werden, kommt es, besonders in den regenreichen Frühjahrsmonaten, vermehrt in tiefer gelegenen Gebieten, zu Vernässungs- bzw. Überschwemmungsschäden. Regenreiche Ereignisse sind in der jüngsten Zeit häufiger aufgetreten.
Probleme mit dem „Schichtenwasser" sind aus den oben genannten Gebieten, insbesondere aus den Pankower Ortsteilen Blankenburg und Karow, seit Jahrzehnten bekannt. Besonders gefährdete Gebiete, die meistens tiefer gelegen sind, wurden früher aus gutem Grund nicht bebaut. Es werden Gebiete als Bauland genutzt, welche aus geologischen Gründen dazu nicht oder nur mit besonderen Schutzmaßnahmen geeignet sind. Messwerte über das „Schichtenwasser“ liegen nicht vor, da die Wasserstände, in Abhängigkeit von geologischen Gegebenheiten sowie den Regenereignissen, sehr stark schwanken und sich kurzfristig verändern.
Nässeschäden an Bauwerken sind häufig auf das Auftreten von „Schichtenwasser“ zurück zu führen. Nach § 13 der Berliner Bauordnung ist jeder Bauherr selbst verpflichtet, bauliche Anlagen so anzuordnen und zu betreiben, dass durch Wasser und Feuchtigkeit Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Die Baugrundstücke müssen für bauliche Anlagen geeignet sein.
Die örtlichen Baugenehmigungsbehörden sind gehalten, die Bauherren auf die Ursachen der „Schichtenwasserproblematik" sowie auf deren eigene Verantwortung für die fachlich einwandfreie Baudurchführung ihrer Kellerabdichtung hinzuweisen.
zu 3.
Nach der Wiedervereinigung wurde von 1990 bis 1995 keine Instandhaltung der Dränagen vorgenommen, weil die Zuständigkeiten vereinigungsbedingt nicht geklärt waren.
1995 wurde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht politisch entschieden, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Instandhaltung (Wartung, Betrieb und Instandsetzung) der Dränagen im öffentlichen Straßenland bis zum Zeitpunkt der Erschließung durch eine Regenwasserkanalisation übernimmt.
Für die fließenden Gewässer zweiter Ordnung, als Vorfluter für die Dränagen im öffentlichen Straßenland, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig.
Für die stehenden Gewässer zweiter Ordnung, als Vorfluter für die Dränagen sowie für die Straßengräben, sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist für die wasserwirtschaftlichen Grundsatzfragen und Genehmigungsverfahren verantwortlich. Der Bau und die Unterhaltung der Regenwasserkanäle obliegen den Berliner Wasserbetrieben. Für die Dränagen auf privaten Grundstücken sind die privaten Grundstückseigentümer bzw. Nutzer durch Erbbaupacht verantwortlich.
zu 4.
Im Bereich der Stadtrandsiedlung Malchow sind der Schmöckpfuhlgraben, der Heinersdorfer Graben, der Axengraben, der Fließgraben, der Märchenlandgraben und der Lindwurmgraben fließende Gewässer 2. Ordnung im Sinne des § 1 (3) des Berliner Wassergesetzes (BWG). Die Einstufung in die Gewässereigenschaft erfolgt durch die Wasserbehörde des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung II, Referat II D.
zu 5.
Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung X, Projektbereich Wasser wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, ob die Wiederherstellung des alten Muspelsteiggrabens, in Verlängerung des vorhandenen Heinersdorfer Grabens, zur Entwässerung des Schichtenwassers möglich ist. Im Sommer 2011 erfolgt hierzu eine Leistungsanfrage an verschiedene Ingenieurbüros, im Herbst soll der Auftrag hierzu vergeben werden und mit den Ergebnissen wird Anfang 2012 gerechnet. Die Ergebnisse werden dann in der Arbeitsgruppe Schichtenwasser, die sich aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern des Bezirksamtes Pankow und Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zusammensetzt, vorgestellt und erörtert.
zu 6.
Die Untersuchungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgen ergebnisoffen, ohne Vorgabe einer favorisierten Lösung. Sollte die Wiederherstellung des Muspelsteiggrabens nicht möglich sein, bleibt als Alternative der Bau eines Regenwasserkanals durch die Berliner Wasserbetriebe zur Abführung des Niederschlag- und Schichtenwassers.
zu 7.
Die Chancen für eine Renaturierung des Grabensystems können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie abgeschätzt werden.
Die Kosten für die Renaturierung des Hechtgrabens im Bezirk Lichtenberg betrugen rund 1 Mio EURO, wovon ein Anteil von 50 % als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme von der Bahn AG gezahlt wurde.
Die mögliche Beantragung von UIP-Mitteln wird im Zuge der Machbarkeitsstudie geprüft.
Die Grabenrenaturierung ist grundsätzlich als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme denkbar. Entsprechende auszugleichende Projekte liegen hier jedoch zurzeit nicht vor.
Jens-Holger Kirchner
