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Fahrzeuge flottenbetreibender Unternehmen

Kleine Anfrage: KA-0030/VII

BV Wolfram Kempe, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Existieren Regelungen, wo und wie Unternehmen, die Fahrzeugflotten betreiben (Autovermietungen, Mobile Krankenpflege, Fuhrunternehmen, Versandtdienste etc.) ihre für den Unternehmenszweck benötigte Fahrzeuge aufzustellen / zu parken haben? Wenn ja, welche?
  2. Dürfen Unternehmen wie unter (1.) beispielhaft genannt, ihren nicht unmittelbar benötigten Fuhrpark im öffentlichen Straßenland vorhalten/parken? Wenn ja, warum?
  3. Wenn nein, wie kommt es dann, daß oftmals bis zu 20 Miet-LKW einer Autovermietung im nordöstlichen Ende der Straße Am Steinberg zwischen Kleingärten abgestellt werden, eine Mobile Krankenpflege im nahegelegen Wohngebiet bis zu 12 Parkplätze für ihre Firmenwagen in Anspruch nimmt?
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