Gorillas - Gewinne auf Kosten der Anwohnenden?
Kleine Anfrage: KA-1049/VIII
BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Hat das Bezirksamt Kenntnis von dem Logisitkzentrum der Gorillas Technologies GmbH auf der Prenzlauer Allee?
- Sind bei dem Bezirksamt Beschwerden im Zusammenhang mit dem unter Punkt 1 genannten Logistikzentrum eingegangen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Grund für die Beschwerde)
- Wie bewertet das Bezirksamt Pankow die Entscheidung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, das dortige Logistikzentrum der Gorrillas Technologies GmbH zu schließen?
- Erkennt das Bezirksamt parallele Problemlagen bei den beiden Logistikzentren?
- Wurden bei dem Logistikzentrum schwerpunktmäßig Kontrollen durchgeführt, wie es bei Spätverkaufstellen im Bezirk der Fall ist? Falls ja, bitte nach Datum und Personaleinsatz aufschlüsseln. Falls nein, bitte Begründung anfügen.
- Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um auf die Beschwerden der Nachbarschaft einzugehen und verkehrliche Probleme zu vermeiden?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Umwelt und öffentliche Ordnung
Zu 1.:
Ja, das Bezirksamt hat Kenntnis von dem Logistikzentrum der »Gorillas Technologies GmbH« in 10405 Berlin, Prenzlauer Allee 189. Die gewerbliche Anmeldung liegt dem Ordnungsamt Pankow vor.
Zu 2.:
Ja, es liegen zu der Örtlichkeit bei der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes 6 Beschwerden wie folgt vor:
19.01.2021/ 20.02.2021/ 09.04.2021/ 23.04.2021/ 29.04.2021/ 03.05.2021
Gegenstand der Beschwerden: verhaltensbedingter Lärm, unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, Nichteinhaltung des Abstandsgebotes entsprechend Infektionssschutzgesetz.
Beim Straßen- und Grünflächenamt sind kurz vor dieser Kleinen Anfrage ebenfalls erste Beschwerden aus dem Umfeld des Betriebes bekannt geworden. Der Betreiber hatte sich in diesem Zusammenhang nach einem Sondernutzungserlaubniserfordernis für private Fahrräder seiner Kurierfahrer*innen erkundigt, nachdem er vom AOD des Ordnungsam-tes daraufhin angesprochen worden sein soll. Diese Prüfungen sind aber noch nicht abgeschlossen.
Zu 3.:
Derartige Bewertungen werden seitens des Bezirksamtes Pankow nicht vorgenommen, bedürfen solche Maßnahmen immer einer entsprechenden Rechtsgrundlage und sind Einzelfallentscheidungen. Abgesehen davon kommen im Rahmen der Ermessensausübung der Verwaltung zur Herstellung eines rechtskonformen Zustandes zumeist mildere Mittel als eine Schließung zur Anwendung.
Im konkreten Fall hat das Ordnungsamt Friedrichshain/Kreuzberg auf Nachfrage keine Schließung der dortigen gewerblichen Niederlassung bestätigt.
Zu 4.:
Die bisherigen Beschwerden im Bezirk Pankow und nur diese sind Grundlage für das weitere Vorgehen der Pankower Verwaltung, beziehen sich auf die übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenlandes, konkret des Gehweges durch das Abstellen der Fahrräder und des Aufenthaltes der Fahrer des Unternehmens verbunden mit Lärmbelästigungen, zumeist ohne Berücksichtigung des derzeit gebotenen Abstandes.
Zu 5.:
Es gibt keinen Zusammenhang in Bezug auf die Kontrollen der Spätverkaufsstellen, da ein derartiges Geschäftsmodell nicht den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes unterliegt. Es erfolgten jedoch hinsichtlich der konkret in den Beschwerden geschilderten Sachverhalte 2 Kontrollen des Außendienstes des Ordnungsamtes.
Zu 6.:
Siehe Maßnahmen des Ordnungsamtes zu Frage 5. Weiterhin wird eine Folgekontrolle des Ordnungsamtes, ggf. in Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Polizeiabschnitt 16, vorbereitet.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Sachverhalt vor Ort überprüft und diverse Ordnungswidrigkeiten festgestellt. So werden Waren und Altverpackungen großflächig auf dem Gehweg zwischengelagert, mithin ein Teil der Logistik, ohne das hierfür entsprechende Anträge und Erlaubnisse vorlagen. In der vorliegenden Form wären diese auch nicht genehmigungsfähig. Ein Teil der Lieferfahrräder weist auffallende Ähnlichkeiten auf, so dass vermutlich nicht nur von Privatfahrrädern auszugehen ist. Zu den vorgenannten Sachverhalten sind aber weitere Prüfungen erforderlich.Der Betreiber wurde aufgefordert, die Betriebsmaterialien aus dem öffentlichen Straßenland zu entfernen.
Daniel Krüger
Bezirksstadtrat
