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Größtes Solarstromprojekt der Stadt startet

Kleine Anfrage: KA-0182/VI

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Schulen des Bezirkes Pankow verbergen sich hinter der Dachflächenangaben von 2.050 m² der Projektbeschreibung »Solarstrompark Berliner Schulen« der 30° SOLAR GmbH?
  2. Wie realisiert das Bezirksamt die Einbindung des Themas »Solarstromerzeugung« in den Schulunterricht zur Schärfung des Energie- und Umweltbewusstseins bei Schülern und Lehrer.
  3. Hat das Bezirksamt die Dachnutzungsverträge für die Pankower Schulen abgeschlossen?
  4. Wenn nein, wann werden die Dachnutzungsverträge für die Pankower Schulen abgeschlossen?

Antwort des Bezirksamtes

Abt. Jugend und Immobilien, Bezirksstadträtin

Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:

1.
Welche Schulen des Bezirkes Pankow verbergen sich hinter den Dachflächenangaben von 2.050 m² der Projektbeschreibung »Solarstromprojekt Berliner Schulen« der 30° SOLAR GmbH?

Nach dem Konzept zur Errichtung des Solarstromparks Berliner Schulen beabsichtigt die 30° SOLAR GmbH die Anmietung der Dachflächen der »Schule am Birkenhof«, Arnouxstr. 18 (1.200 m²) und der »Marianne-Buggenhagen-Schule«, Ernst-Busch-Str. 27/29 (850 m²). 
 

2.
Wie realisiert das Bezirksamt die Einbindung des Themas »SolarstromerzeugungG in den Schulunterricht zur Schärfung des Energie- und Umweltbewusstseins bei Schülern und Lehrern?

Der Bezirk hat mit Investoren langfristige (20 Jahre) Mietverträge abgeschlossen. Vermieter und Mieter sind berechtigt, die Photovoltaikanlage zur Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Der Mieter ist verpflichtet, eine Information über die jeweilige Leistung der Photovoltaikanlage im Eingangsbereich der Schule zu errichten und Informationsmaterial in Form einer Infotafel zu erstellen. Dadurch können die Nutzer sehen, wie viel Energie erzeugt wird.

Laut § 109 Schulgesetz obliegen den Bezirken lediglich die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten. Über Inhalte entscheidet die Schule in eigener Verantwortung unter Beachtung der Rahmenpläne, die Fachaufsicht liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 
 

3.
Hat das Bezirksamt die Dachnutzungsverträge für die Pankower Schulen abgeschlossen?

Nein 
 

4.
Wenn nein, wann werden die Dachnutzungsverträge für die Pankower Schulen abgeschlossen?

Das Bezirksamt Pankow hat sich dazu verständigt, dass für die Dachnutzungen nur ein bereits bewährtes Vertragsmuster zum Abschluss kommt. Das Vertragsangebot der 30° SOLAR GmbH entspricht diesem nicht. Ein Termin zum Vertragsabschluss mit 30° SOLAR GmbH kann daher nicht benannt werden.

 

Christine Keil

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