Grünflächen und ihre Benutzung gemäß § 6 Grünanlagengesetz
Kleine Anfrage - KA-1164/IX
Es besteht vor allem im hoch verdichteten innerstädtischen Bereich nicht nur eine defizitäre Grünflächenversorgung, sondern es ergibt sich auch der Eindruck, dass zu wenige Flächen für nicht-kommerzielle Kunst und Kulturveranstaltungen, für Hundeauslauf u.ä. vorhanden sind. Eine Möglichkeit, diesem Umstand Rechnung zu tragen, regelt in diesem Zusammenhang der § 6 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG):
Gemäß § 6 Abs. 2 Grünanlagengesetz sind demzufolge Tätigkeiten wie "Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten, Grillen und nicht kommerzielle Kunst- oder Kulturveranstaltungen, auch mit Live-Musik" auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Bezirke sind weiterhin "verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist". § 6 Abs. 5 regelt die Genehmigungsabläufe und Abwägung genauer.
- Welche konkreten Flächen im Bezirk Pankow sind aktuell für Nutzungen gemäß § 6 Abs. 2 Grünanlagengesetz ausgewiesen (bitte aufschlüsseln nach Ortslage, Rahmenbedingungen, Nutzungsauflagen und Einschränkungen?
- Wie setzt das Bezirksamt die Verpflichtung zur angemessenen Ausweisung solcher Flächen unter Berücksichtigung der genannten Belange in der Praxis um?
- Wie gestaltet sich das Genehmigungsverfahren, insbesondere im Abgleich mit den Vorgaben des Grünanlagengesetzes, nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien erfolgt die Einzelfallprüfung?
- Welche Maßnahmen werden getroffen, um Konflikte zwischen Pflege und Erhalt der Grünanlagen, Nutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Grünanlagengesetz, Gesundheits- und etwa Umweltschutz zu lösen und worin bestehen ggf. die größten Herausforderungen?
- Wie haben sich die Ausweisungen weiterer oder neuer Flächen für diese Nutzungen seit der Novelle des Grünanlagengesetzes entwickelt?
- Wie viele Anträge gemäß § 6 Abs. 2 Grünanlagengesetz liegen aktuell zur Prüfung/Genehmigung vor, wie können Antragsteller:innen bei Fragen zur Antragstellung und Genehmigungspraxis Kontakt aufnehmen?
- Ist den Antworten aus Sicht des Bezirksamts noch etwas hinzuzufügen?
