Handlungsbedarf bezüglich Stellenbeschreibung der Integrationsbeauftragten
Kleine Anfrage: KA-0746/VI
BV Ines Pohl, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Welchen Handlungsbedarf sieht das Bezirksamt Pankow von Berlin zur Umsetzung des § 7, insbesondere auch des § 7 Abs. 2 Nr.1, des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin vom 15.12.2010 im Hinblick auf die Stellenbeschreibung und der Aufgabenstellung der Integrationsbeauftragten?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Finanzen, Personal und Umwelt
Im Bezirksamt Pankow ist seit Oktober 2004 eine Migranten- bzw. Integrationsbeauftragte tätig. Der §7 des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin zielt insbesondere auf die Bezirke, in denen dies noch nicht der Fall ist und tritt im Übrigen erst mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft.
Wenn die Ausführungsvorschriften zu o. g. Gesetz vorliegen, wird das Bezirksamt prüfen, ob sich Handlungsnotwendigkeiten im Hinblick auf die Aufgaben und die Stellenbeschreibung der Integrationsbeauftragten ergeben.
Matthias Köhne
