Holz
Kleine Anfrage: KA-0031/VII
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Was geschieht mit dem Holz, das bei Baumbeschnitt oder Fällung im öffentlichen Straßenland oder in öffentlichen Park- und Grünanlagen anfällt?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Stadtentwicklung
zu 1.
Sämtliches Schnittgut und Stammholz wird täglich beräumt, wo eine Zwischenlagerung an der jeweiligen Baustelle nicht möglich ist. Das anfallende Stammholz und Astholz ab einen Stammdurchmesser von 10 cm sowie das Holzhäckselgut wird fachgerecht beräumt, zum Lagerplatz des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes geliefert und ausschließlich weiterverwertet.
Astschnittgut unter 10 cm Durchmesser wird gehäckselt und je nach Örtlichkeit (u.a. in Parkanlagen) in Absprache mit der Revierleitung vor Ort in die Pflanzflächen fachgerecht verteilt oder zum o. g. Lagerplatz transportiert. Beauftragte Firmen werden schriftlich darauf hingewiesen, dass kein Ast und Stammholz zur freien Verwendung abzufahren ist.
Jens-Holger Kirchner
