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Kein Platz für Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung in öffentlichen Sportanlagen Pankows

Kleine Anfrage: KA-0449/VI

BV Ines Pohl, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Auf Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin wurde vorgesehen, im Rahmen der Neufassung der SPAN, die Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen Berlins (Anlage 1 der SPAN) um folgende Textfassung zu ergänzen:  
„Nutzern/innen und Besuchern/innen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung.
Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet.“

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Auswirkungen hatte dieser Beschluss und seine Umsetzung auf das Handeln des Pankower Bezirksamtes?
  2. Sind die Haus- und Nutzungsordnungen der bezirklichen Einrichtungen in entsprechender Weise ergänzt  worden?
  3. Wie wurden die Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlagen von den Änderungen in Kenntnis gesetzt?
  4. Wie setzen die jeweiligen Partner des Bezirksamtes die Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung in Hinblick auf das Verbot der Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut um?
  5. Sind dem Bezirksamt Verstöße gegen diesen Punkt der Hausordnung bekannt?
  6. Wenn ja, wie wurden die Verstöße geahndet?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

  1. Der Beschluss wurde noch nicht umgesetzt. Die neue SPAN liegt erst in der Entwurfsfassung vor und ist noch nicht in Kraft getreten.
  2. Die Haus- und Nutzungsordnungen in den bezirklichen Einrichtungen entsprechen immer denen der derzeit gültigen Fassung der SPAN, als einheitliche Grundlage im Land Berlin. Eine Änderung erfolgt demnach erst nachdem die neuen SPAN in Kraft getreten sind.
  3. Wenn die neue SPAN gilt, werden alle Nutzer darüber informiert. In der Regel werden die Sportvereine von Ihren Fachverbänden über Änderungen der SPAN in Kenntnis gesetzt. Außerdem erhalten alle Nutzer im Rahmen der Sportstättenvergabe die neue Fassung der SPAN, da diese Bestandteil der Nutzungsüberlassung ist.
  4. Für die Einhaltung sind letztlich die Vereine alleine verantwortlich, die als Veranstalter bzw. mit Heimrecht den Sport- und Spielbetrieb in der Sportstätte organisieren, sehr häufig in Verbindung mit einem Schlüsselvertrag.
    Der Berliner Fußballverband unterstützt seine Mitgliedsvereine mit einer speziellen Kampagne gegen Gewalt und Rassismus und fordert auch durch Bandenwerbung zu einem Fair Play auf.
    Auf den Sportanlagen des Bezirks, die durch Platzpersonal betreut werden, üben die Mitarbeiter des Bezirksamtes das Hausrecht aus und müssen auf Verstöße reagieren.
  5. Nein.
  6. entfällt 

Lioba Zürn-Kasztantowicz

 

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