Kellerbrand in der Stargarder Straße – Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt?
Kleine Anfrage - KA-1210/IX
Am 24. Januar 2026 brannte es im Keller eines Miethauses in der Stargarder Straße. Seitdem gibt es im ganzen Haus keinen Strom, kein Wasser und keine Heizung. Deshalb sind rund 120 Mieter*innen bzw. rund 40 Familien wohnungslos. Mit den Reparaturen wurde bisher nicht begonnen. Stattdessen will der Eigentümer die Situation für eine umfangreiche Sanierung aller Leitungen nutzen.
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Maßnahmen kann das Bezirksamt ergreifen, um Eigentümer und Hausverwaltung zu einer schnellen Instandsetzung der genannten Medien zu bewegen, damit die Wohnungen in kurzer Zeit wieder bewohnbar werden?
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Eigentümer und Hausverwaltung zur Instandsetzung zu bewegen?
- Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen nicht bald beginnen? Gibt es eine Möglichkeit den Umfang des Schadens festzustellen, da die Mieter*innen berechtigte Zweifel an der Notwendigkeit der Unterbrechung der genannten Medien haben?
- Weshalb wird die Erstattung von Kosten für die alternative Unterbringung der nunmehr wohnungslosen Mieter*innen vom Sozialamt lediglich befristet übernommen?
