Kellerbrand in der Stargarder Straße – Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt?

BV Maria Bigos

Kleine Anfrage - KA-1210/IX

Am 24. Januar 2026 brannte es im Keller eines Miethauses in der Stargarder Straße.  Seitdem gibt es im ganzen Haus  keinen Strom, kein Wasser und keine Heizung. Deshalb sind rund 120 Mieter*innen bzw. rund 40 Familien wohnungslos. Mit den Reparaturen wurde bisher nicht begonnen. Stattdessen will der Eigentümer die Situation für eine umfangreiche Sanierung aller Leitungen nutzen.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Maßnahmen kann das Bezirksamt ergreifen, um Eigentümer und Hausverwaltung zu einer schnellen Instandsetzung der genannten Medien zu bewegen, damit die Wohnungen in kurzer Zeit wieder bewohnbar werden?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Eigentümer und Hausverwaltung zur Instandsetzung zu bewegen?
  3. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen nicht bald beginnen? Gibt es eine Möglichkeit den Umfang des Schadens festzustellen, da die Mieter*innen berechtigte Zweifel an der Notwendigkeit der Unterbrechung der genannten Medien haben?
  4. Weshalb wird die Erstattung von Kosten für die alternative Unterbringung der nunmehr wohnungslosen Mieter*innen vom Sozialamt lediglich befristet übernommen?