Mindestsstandards und Kinderschutzskonzepte in ASOG-Unterkünften
Kleine Anfrage - KA-1089/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche bezirklichen Mindesstandards gelten in Pankow für die ordnungsrechtliche Unterbringung obdachloser Menschen und welche konkreten Regelungen umfassen sie? (Stand: Juli 2024)
- Welchen Welche Maßnahmen hat der Bezirk Pankow ergriffen, um Kinderschutzvorgaben einzuhalten? Wurden hierzu Vereinbarungen mit den Unterkunftsbetreibenden geschlossen? Wenn ja, welche konkreten Regelungsfälle und Rahmensetzungen beinhalten die Vereinbarungen? Bestehen Regelungen zu Beschäftigungsverboten von Personen mit Strafregistereinträgen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Abfrage von erweiterten Führungszeugnissen nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes, Erstellung von Kinderschutzkonzepten und die Prüfung dieser durch die jeweiligen Bezirksämter sowie Regelungen zur Nutzerkompatibilität in den von unterschiedlichen Bedarfs- und Zielgruppen gemeinsamen genutzten Räumlichkeiten der Unterkünfte in Hinblick auf den Jugendschutz enthalten?
- Gibt es Prüfungen und Begehungen durch die Bezirkszuständigen in ASOG-Unterkünften? Falls ja, in welchem Umfang und zeitlichen Abstand finden diese statt? Falls nein, wie wird sichergestellt, dass Mindeststandards und Kinderschutzvorgaben eingehalten werden?
- Welche Leistungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, der Eingliederungshilfen, der frühen Hilfen und der weiteren Jugendhilfe sowie Familienförderung werden proaktiv im Bezirk in ASOG- und LAF-Unterkünfte angeboten?
- Suchen im Bezirk Familienhebammen proaktiv ASOG- und LAF-Unterkünfte auf und bieten offene Sprechzeiten an?
