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Nutzungsvereinbarungen für Pankower Sportflächen

Kleine Anfrage: KA-0322/VI

BV  Ines Pohl, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Mit welchen Trägern bestehen hinsichtlich der Nutzung gedeckter und ungedeckter Sportflächen (incl. Schwimm- und Therapiebäder) in Verantwortung des Bezirksamtes Pankow welche Nutzungsvereinbarungen / Vereinbarungen über Hallennutzungszeiten (bitte listenmäßige Aufstellung)?
  2. Gibt es vereinfachende und / oder evtl. grundsätzliche Sonderregelungen zur Vergabe o.g. Sportflächen/ -stätten zwischen Trägern und Bezirksamt Pankow? Wenn ja, welche Regelungen gelten für welche Träger?
  3. Welche Vereinbarungen gibt es zur Höhe der jeweiligen Nutzungsentgelte?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

  1. siehe Anlage

    Anlage 0322/VI KA:

    Einrichtungen des Bezirksamt bzw. d. Landes Berlin:
    BA Ordnungsamt
    VHS
    Abendgymnasium
    JFE Gartenhaus
    KJFE und Gästetage
    JFE Tollerstraße
    JFE Schabracke
    JFE Spielmobil
    FFE Landhaus
    JFE Kurt-Lade
    OUTREACH Pkw-Zentrum
    JFE Trabacher
    JFE FREI-RAUM
    Kita Am Wasserturm
    Kita Kolleknirpse
    Kita Räuberbande
    Kita Bernkastler Str.
    SJC Prenzlauer Berg
    SJZ Buchholz e.V
    Feuerwache Weißensee
    Feuerwache Pankow
    Feuerwache Prenzlauer Berg
    FFW Blankenburg
    FSD-Stiftung Clearingstelle

    Entgeltpflichtige Einrichtungen:
    Kita Capriola
    Ev.Kindergarten
    EKT Erdnuckel
    EKT Quasselstrippe
    Villa Kunterbunt
    EKT im Känguruh
    EKT 10 Vorne
    Eikita Los30Lobitos
    Kinderladen Krümelkörbchen
    Move Projekt
    Kindeswohl
    Pankower Früchtchen
  2. Nein, die Vergabe ist für alle Träger gleich. Grundlage bilden die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) in der jeweils gültigen Fassung.
  3. Seit 2005 gilt eine Entgeltordnung, in der die in SPAN festgelegten (Tages)-Kostensätze an die Größe und Ausstattung der Pankower Sportstätten angepasst und auf die einzelne Nutzungsstunde heruntergebrochen wurden.
    Außerdem wurde darin festgelegt, dass die vom Bezirk und Senat nach dem KJHG geförderten und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und alle kommunale Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, soweit sie im Bezirk Pankow tätig sind, die Sportstätten entgeltfrei nutzen können.
    Ab dem Schuljahr 2008/2009 ist eine Erweiterung der Entgeltfreiheit auf alle Kindertagesstätten des Bezirks vorgesehen, die Tageseinrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 1 KitaFöG sind.

Lioba Zürn-Kasztantowicz

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