Nutzungsvereinbarungen für Pankower Sportflächen
Kleine Anfrage: KA-0322/VI
BV Ines Pohl, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Mit welchen Trägern bestehen hinsichtlich der Nutzung gedeckter und ungedeckter Sportflächen (incl. Schwimm- und Therapiebäder) in Verantwortung des Bezirksamtes Pankow welche Nutzungsvereinbarungen / Vereinbarungen über Hallennutzungszeiten (bitte listenmäßige Aufstellung)?
- Gibt es vereinfachende und / oder evtl. grundsätzliche Sonderregelungen zur Vergabe o.g. Sportflächen/ -stätten zwischen Trägern und Bezirksamt Pankow? Wenn ja, welche Regelungen gelten für welche Träger?
- Welche Vereinbarungen gibt es zur Höhe der jeweiligen Nutzungsentgelte?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
- siehe Anlage
Anlage 0322/VI KA:
Einrichtungen des Bezirksamt bzw. d. Landes Berlin:
BA Ordnungsamt
VHS
Abendgymnasium
JFE Gartenhaus
KJFE und Gästetage
JFE Tollerstraße
JFE Schabracke
JFE Spielmobil
FFE Landhaus
JFE Kurt-Lade
OUTREACH Pkw-Zentrum
JFE Trabacher
JFE FREI-RAUM
Kita Am Wasserturm
Kita Kolleknirpse
Kita Räuberbande
Kita Bernkastler Str.
SJC Prenzlauer Berg
SJZ Buchholz e.V
Feuerwache Weißensee
Feuerwache Pankow
Feuerwache Prenzlauer Berg
FFW Blankenburg
FSD-Stiftung Clearingstelle
Entgeltpflichtige Einrichtungen:
Kita Capriola
Ev.Kindergarten
EKT Erdnuckel
EKT Quasselstrippe
Villa Kunterbunt
EKT im Känguruh
EKT 10 Vorne
Eikita Los30Lobitos
Kinderladen Krümelkörbchen
Move Projekt
Kindeswohl
Pankower Früchtchen - Nein, die Vergabe ist für alle Träger gleich. Grundlage bilden die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) in der jeweils gültigen Fassung.
- Seit 2005 gilt eine Entgeltordnung, in der die in SPAN festgelegten (Tages)-Kostensätze an die Größe und Ausstattung der Pankower Sportstätten angepasst und auf die einzelne Nutzungsstunde heruntergebrochen wurden.
Außerdem wurde darin festgelegt, dass die vom Bezirk und Senat nach dem KJHG geförderten und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und alle kommunale Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, soweit sie im Bezirk Pankow tätig sind, die Sportstätten entgeltfrei nutzen können.
Ab dem Schuljahr 2008/2009 ist eine Erweiterung der Entgeltfreiheit auf alle Kindertagesstätten des Bezirks vorgesehen, die Tageseinrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 1 KitaFöG sind.
Lioba Zürn-Kasztantowicz
