ÖBS in Pankow

Kleine Anfrage: KA-0239/VI

BV Sören Benn, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Maßnahmeträger bzw. Vereine oder Unternehmen haben mit Angeboten zur Einrichtung von jeweils wie vielen Maßnahmeplätzen ihre Bereitschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen über den ÖBS dem Jobcenter Pankow signalisiert bzw. Anträge gestellt?
  2. Wie ist der gegenwärtige Stand der Umsetzung bzw. Implementierung des ÖBS in den Katalog der Eingliederungsmaßnahmen im Jobcenter Pankow?
  3. Wie schätzt das Jobcenter Pankow den Antrags- und Bearbeitungssaufwand zur Einrichtung von ÖBS-Stellen für das Jobcenter selbst, sowie Träger und Betroffene konkret ein? Ich bitte um eine Darstellung des konkreten Prozedere.
  4. Ist das Jobcenter Pankow der Auffassung, dass auch kleinere Vereine und Träger ohne nennenswerten Overhead in der Lage sein werden, für ihre Arbeit von der Einrichtung des ÖBS zu profitieren?
  5. Wie viele ÖBS Stellen hat das Jobcenter Pankow inzwischen für das laufende Jahr und kommende Jahr avisiert. Welche Laufzeitspanne für eine ÖBS-Stelle ist durchschnittlich geplant?
  6. Welche möglichen Unwägbarkeiten stehen einer genauen Planung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch im Wege?
  7. Wie informiert das Jobcenter Pankow ALG-II-Betroffene über das neue Instrument?

Antwort des Bezirksamtes

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

1. Wie viele Maßnahmeträger bzw. Vereine oder Unternehmen haben mit Angeboten zur Einrichtung von jeweils wie vielen Maßnahmeplätzen ihre Bereitschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen über den ÖBS dem Jobcenter Pankow signalisiert bzw. Anträge gestellt?

Die Umsetzung des im Land Berlin geprägten Begriffs Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS) erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen VermittMemotext Notiztext Kleine Anfrage KA-0239/VIAntwort vom 21.01.2008 lungshemmnissen – JobPerspektive - vom 10.10.2007. Hiernach erfolgt die Gewährung eines Beschäftigungszuschusses (BZ) im Sinne des § 16 a SGB II.

Bisher haben 67 Träger einen Förderantrag auf insgesamt 604 BZ- Einzelarbeitsplätze gestellt.

2. Wie ist der gegenwärtige Stand der Umsetzung bzw. Implementierung des ÖBS in den Katalog der Eingliederungsmaßnahmen im Jobcenter Pankow?

3. Wie schätzt das Jobcenter Pankow den Antrags- und Bearbeitungssaufwand zur Einrichtung von ÖBS-Stellen für das Jobcenter selbst, sowie Träger und Betroffene konkret ein? Ich bitte um eine Darstellung des konkreten Prozedere.

Zu 2. u. 3.
Bisher sind 35 laufende BZ- Fälle aus 2007 zu verzeichnen.

Aus den Handlungsfeldern der Kommune und den vorliegenden Trägeranträgen sind 220 Arbeitsstellen, die die BZ- Förderkriterien (ABM- Kriterien) erfüllen, ausgewählt worden. Vielfach besteht noch Abstimmungsbedarf mit den Trägern bezüglich der Tätigkeitsprofile. Diese sind von den Trägern zu erstellen. Entsprechende Gespräche werden zur Zeit geführt.

Im Anschluss daran werden durch das Team 705 sukzessive die Stellenangebote für die Vermittler und Fallmanager ins Netz gestellt. Die BZ – Kunden sind in einem Pool BZ erfasst und werden durch die Vermittler aufgefordert, sich bei dem Trägern vorzustellen. Nach Vorstellungsgesprächen erfolgt für jeden Einzelfall die Antragstellung durch den Träger an den Vermittler. Gleichzeitig erfolgt von Trägerseite die Antragstellung auf Kofinanzierung über die Servicegesellschaft Zukunft im Zentrum (ZIZ). Nach erfolgter fachlicher Stellungnahme des Vermittlers, erfolgt im B- Team die Bewilligung und die monatliche Zahlungsanweisung an die Träger.

4. Ist das Jobcenter Pankow der Auffassung, dass auch kleinere Vereine und Träger ohne nennenswerten Overhead in der Lage sein werden, für ihre Arbeit von der Einrichtung des ÖBS zu profitieren?

Nein.

Grundsätzlich dürfen keine Arbeitgeberaufgaben erledigt werden (Träger ist der Arbeitgeber). Auf Grund der Vermittlungshemmnisse erscheint es auch nicht sinnvoll, die Kunden sich selbst zu überlassen, da sie bezüglich ihrer Minderleistung und der Vermittlungshemmnisse eine Betreuung erfordern.

5. Wie viele ÖBS Stellen hat das Jobcenter Pankow inzwischen für das laufende Jahr und kommende Jahr avisiert. Welche Laufzeitspanne für eine ÖBS-Stelle ist durchschnittlich geplant?

Siehe Punkt 1.

Die Entscheidung hinsichtlich der Förderdauer bedarf einer individuellen Einzelentscheidung. Aus diesem Grund liegen keine durchschnittlichen Planungswerte vor.

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend kann der Förderzuschuss in einem ersten Schritt bis zu einer Dauer von 24 Monaten gewährt werden. Die 24 Monate sollen dann ausgeschöpft werden, sofern eine zweite Förderphase nicht ausgeschlossen ist.

Leistungen der Beschäftigungsförderung sind ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftigen mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen, die unter Einsatz aller anderen Eingliederungsinstrumente voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. Im Umkehrschluss dürfen Menschen, die im Rahmen des Beschäftigungszuschusses tätig sind, nicht gänzlich vom ersten Arbeitsmarkt ausMemotext Notiztext Kleine Anfrage KA-0239/VIAntwort vom 21.01.2008 geschlossen werden. Für Hilfebedürftige, bei denen ggfs. durch Anwendung verschiedener Eingliederungsstrategien schrittweise Integrationsfortschritte erreicht werden können, bleibt eine ungeförderte Beschäftigung vorrangiges Ziel. In diesen Fällen werden kürzere Förderzeiten vereinbart.

6. Welche möglichen Unwägbarkeiten stehen einer genauen Planung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch im Wege?

Siehe auch Antwort zu Frage 5.

  • Denkbar wäre, dass für die ausgewählten Stellen keine geeigneten Kunden mit den erforderlichen Förderkriterien zur Verfügung stehen.
  • Die Nachfrage - bezogen auf die ab dem 01.04.2008 vorgesehene Öffnung der Regelung des Beschäftigungszuschusses für den 1. Arbeitsmarkt - ist derzeit noch ungewiss.

7. Wie informiert das Jobcenter Pankow ALG-II-Betroffene über das neue Instrument?

Im Zuge der Beratungspflicht der Vermittler ihren Kunden gegenüber, werden diese über das Eingliederungsinstrument BZ informiert.

 
Mit freundlichen Grüßen
Lioba Zürn-Kasztantowicz