Offene Drucksache IX-0814 - Mindeststandards in Obdachlosenunterkünften
Kleine Anfrage - KA-1136/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
In der am 24.01.2024 von der BVV beschlossenen Drucksache IX-0814 wird das Bezirksamt ersucht, die vom LaGeSo 2011 festgelegten Mindeststandards in der Obdachlosenunterbringung an die Leistungs- und Qualitätsanforderungen einer LAF-Unterkunft für Geflüchtete anzupassen und – in Anlehnung an das Verfahren im Bezirk Mitte – für nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen neue Mindeststandards einzuführen.
In der VzK vom 05.06.2024 heißt es seitens des Bezirksamtes, dass sich das Bezirksamt „mit Schreiben vom 06. Mai 2024 an die […] zuständige Senatsverwaltung [wandte], um zu eruieren, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt seitens des Senats geplant ist, die Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte anzuheben sowie entsprechende finanzielle Mittel für die Umsetzung höherer Standard bereitzustellen“. Die Antwort, so hieß es, werde bis zum 14.06.2024. erwartet. Seither gab es keine weitere VzK in der Angelegenheit.
Daher frage ich das Bezirksamt:
- Was hat die Senatsverwaltung dem Bezirksamt auf das Schreiben vom 06.05.2024 geantwortet und wann ging diese Antwort ein? Warum wurde die BVV nicht über die Antwort (oder ggf. ausgebliebene Antwort) der Senatsverwaltung in Kenntnis gesetzt
- Wurden mittlerweile die Mindeststandards der Obdachlosenunterbringung in Pankow an die Leistungs- und Qualitätsanforderungen einer LAF-Unterkunft für Geflüchtete angepasst?
Wenn nein: Warum nicht? - Wurden mittlerweile in Pankow für nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen neue Mindeststandards eingeführt?
Wenn ja: Wie sehen diese aus und welche Unterkünfte betrifft dies?
Wenn nein: Warum nicht?
