Offene Drucksache IX-1015 - Hinterlandmauer im Mauerpark für Graffitikunst offenhalten
Kleine Anfrage - KA-1142/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Am 13.11.2024 beschloss die BVV die Drucksache IX-1015. Mit dieser wurde das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Stellen der Grün Berlin GmbH dafür einzusetzen, dass während der anstehenden Sanierungsarbeiten im Mauerpark die Hinterlandmauer auf dem "Berg" weiterhin für Graffitikunst zugänglich bleibt.
Damit soll sichergestellt werden, dass eine Durchwegung eingerichtet wird, welche es Künstler*innen ermöglicht, die Mauer auch während der Bauphase legal zu nutzen.
Das Bezirksamt hat der BVV bisher nicht zu dieser Drucksache berichtet.
Deshalb frage ich das Bezirksamt:
- Ist die Hinterlandmauer gemäß der o.g. Drucksache für Graffitikunst bisher und im weiteren Sanierungsverlauf zugänglich?
- Falls nein zu 1.: Hat sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen der Grün Berlin GmbH dafür eingesetzt, dass während der anstehenden Sanierungsarbeiten im Mauerpark die Hinterlandmauer auf dem "Berg" weiterhin für Graffitikunst zugänglich bleibt?
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? - Falls nein zu 1.: Ist sichergestellt, dass eine Durchwegung eingerichtet wird, welche es Künstler*innen ermöglicht, die Mauer auch während der Bauphase legal zu nutzen?
- Warum hat das Bezirksamt der BVV nicht zu dieser Drucksache berichtet?
