Ortsumfahrung des Dorfes Malchow
Kleine Anfrage: KA-0526/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über eine geplante Ortsumfahrung (OU) des Dorfes Malchow auf dessen Westseite?
- Ist der Bezirk als TÖB (Nachbargemeinde) in diesem Planungsverfahren gehört worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
- Tangieren diese Planungen das Gebiet des Bezirkes Pankow im Bereich der Stadtrandsiedlung Malchow?
- Wenn ja, wie und seit wann ist der Bezirk in diese Planungen einbezogen?
- Wie bewertet das Bezirksamt die mit der OU Malchow in Zusammenhang stehenden Planungen einer Verlängerung der E.-E.-Kisch-Straße in Neu-Hohenschönhausen?
- Wie stellt sich das Bezirksamt zu der Tatsache, dass die SenStadt die Verlängerung der E.-E.-Kisch-Straße als Teil der Errichtung der Tangentialverbindung Nord (TVN) ansieht, die von der BVV Pankow seit Jahren und vehement abgelehnt wird?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung VII, hat zum aktuellen Sachstand einer Ortsumfahrung des Dorfes Malchow wie folgt informiert:
Antwort zu Frage 1 bis 6:
„Die genannte neue Straßenverbindung westlich der ehemaligen Dorflage Malchow ist im Flächennutzungsplan Berlin und im Stadtentwicklungsplan Verkehr als langfristige Straßenplanung enthalten. Die Verkehrssituation in der Ortslage Malchow ist durch permanente Stauerscheinungen in Folge des hohen Verkehrsaufkommens der Bundesstraße B 2 geprägt, Lärm- und Emissionsbelastungen für die Anwohnersind hoch, es gibt Defizite für die Funktionsfähigkeit der Ortslage in funktioneller undstädtebaulicher Hinsicht, die einer Lösung bedürfen.
Im Auftrag der Abteilung VII der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde im Jahr 2007 eine Variantenuntersuchung zur Umfahrung der Ortslage als Diplomarbeit beauftragt und durchgeführt. Die im Ergebnis dieser Arbeit ermittelte Vorzugsvariante verläuft zwischen der Stadtrandsiedlung Malchow und der Dorflage Malchow, ohne beide Ansiedlungen direkt zu tangieren.
Die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße bis zur Bundesstraße B 2 würde mit dieser Vorzugsvariante nördlich der Dorflage Malchow einen gemeinsamen Kreuzungspunkt bilden.
Eine Verknüpfung mit der Tangentialen Verbindung Nord (TNV) würde möglich bleiben.
Für die Planungen zur TVN und zur OU Malchow sind derzeit keine Planverfahren in der Vorbereitung. Für die Entlastung der Ortslage Malchow wird eine zeitlich höhere Priorität in der Umsetzung gesehen als für die langfristige und strategische Planungder TVN.
Für die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße bis zur Bundesstraße B 2 gibt es eine Machbarkeitsstudie einschließlich Raumempfindlichkeitsuntersuchung vom Januar 2007. Die Umsetzung dieser Planung ist kurz- bis mittelfristig möglich, aber gegenwärtig nicht terminiert.“
Angesichts des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dargestellten lediglich informellen und zeitlich völlig offenen Planungsverfahrens bedarf es derzeit keiner Bewertung durch das Bezirksamt.
Jens-Holger Kirchner
