Private Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum – 2.0

BV Maximilian Schirmer

Kleine Anfrage - KA-1166/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche weiteren Maßnahmen plant das Bezirksamt – über die bereits benannte Maßnahme „Kiezläufer/Parkläufer“ hinaus – bei denen private Sicherheitsunternehmen im öffentlichen Raum im Bezirk Pankow tätig werden sollen?
  2. In welchen Bereichen des Bezirks (Grünanlagen, Parks, Spielplätze, öffentliche Plätze, Verkehrsflächen oder andere Bereiche) ist der Einsatz privater Dienstleister künftig vorgesehen oder wird aktuell geprüft?
  3. Welche Zielsetzung verfolgt das Bezirksamt mit dem Einsatz privater Sicherheitsdienste über die bestehende Maßnahme hinaus? Insbesondere: Welche Probleme sollen damit gelöst werden, die mit Personal des öffentlichen Dienstes laut Bezirksamt nicht lösbar sind?
  4. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beurteilt das Bezirksamt, dass die eingesetzten privaten Sicherheitsdienste „keine ordnungsrechtlichen Aufgaben“ ausüben – insbesondere vor dem Hintergrund, dass deren Tätigkeit im öffentlichen Raum stattfindet und durch Betroffene (z. B. obdachlose Menschen) als ordnungsrechtlich wahrgenommen wird?
  5. Liegen dem Bezirksamt Einschätzungen oder Stellungnahmen der Rechtsabteilung bzw. der Senatsverwaltungen vor, die bestätigen, dass die Tätigkeiten der privaten Sicherheitsdienste eindeutig nicht dem ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin) unterfallen?
  6. Welche konkreten Tätigkeiten dürfen private Sicherheitsdienste laut Bezirksamt im öffentlichen Raum ausüben und welche Tätigkeiten sind ihnen strikt untersagt? Bitte konkret bei jeder Tätigkeit die Rechtsgrundlage aufschlüsseln und bitte um Darstellung der genauen Trennlinie, insbesondere in Bezug auf:
    1. Ansprechen von Personen,
    2. Beobachtung und Dokumentation,
    3. Weitergabe von Informationen an den AOD,
    4. Mitwirkung bei Konfliktsituationen,
    5. Interaktion mit obdachlosen Menschen oder anderen vulnerablen Gruppen.
  7. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die privaten Sicherheitsdienstmitarbeitenden keine hoheitliche Außenwirkung entfalten – auch nicht faktisch (durch Auftreten, Uniformierung, Verhalten im öffentlichen Raum)?
  8. Welche Anforderungen gelten bezüglich Kennzeichnungspflichten, Transparenz und Identifizierbarkeit der eingesetzten privaten Kräfte, insbesondere im Verhältnis zu den für den AOD geltenden Vorgaben?
  9. Ist die Beauftragung der Firma „SGB Schutz und Sicherheit“ oder anderer Sicherheitsunternehmen für die Zeit ab dem 01.01.2026 geplant oder wird diese aktuell vorbereitet? Falls ja: Für welchen Zeitraum? In welchem räumlichen und inhaltlichen Umfang? Mit welcher Zielsetzung?
  10. Über welche Finanzierungsquellen sollen solche Maßnahmen ab 2026 finanziert werden?
    Bitte um Darstellung nach Kapitel/Titel, Produktbereich und vorgesehener Mittelhöhe.
  11. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob der Senat plant, die Finanzierung der Maßnahmen des Sicherheitsgipfels über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern oder auszuweiten?
    Falls ja: Welche Informationen liegen dazu vor?
  12. Hat das Bezirksamt bereits Ausschreibungsunterlagen oder Leistungsbeschreibungen für eine mögliche Weiterführung oder Ausweitung solcher Maßnahmen ab 2026 erstellt?
    Falls ja, bitte um Übermittlung bzw. detaillierte Darstellung.
  13. Welche Prüfverfahren wurden durchgeführt, um Alternativen zur Beauftragung privater Sicherheitsdienste zu evaluieren?