RdB-Vorschläge zu Schutzfristverlängerungen zum Kleingartenentwicklungsplan
Kleine Anfrage: KA-0527/VI
BV Katrin Maillefert, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Kenntnis das Bezirksamt über Aufnahme der RdB-Vorschläge zu Schutzfristverlängerungen vom 16.07.2009 in den zu überarbeitenden Kleingartenentwicklungsplan hat?
- Wie das Bezirksamt bei Nichtberücksichtigung der Vorschläge durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Festlegung des RdB zur erneuten Befassung umsetzen will?
- Was das Bezirksamt zur Sicherung der genannten Kleingartenanlagen über die zur Zeit geltende Schutzfrist hinaus tun wird?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Finanzen, Personal und Umwelt
zu 1.
Das Bezirksamt verfügt diesbezüglich über keine Kenntnis, da der Senat den RdB bisher nicht unterrichtet hat, ob und wie der Beschluss des RdB vom 16.7. 2009 in einem Senatsbeschluss berücksichtigt wurde. Das Bezirksamt geht daher davon aus, dass der entsprechende Senatsbeschluss noch aussteht.
zu 2.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Stellung des RdB haben dessen Beschlüsse für den Senat keine bindende Wirkung. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit einer erneuten Befassung, wenn der RdB durch den Senat unterrichtet wird, in welcher Weise ein RdB-Beschluss berücksichtigt wurde.
zu 3.
Das Bezirksamt wird – wie bereits in der Vergangenheit – bei jeder Gelegenheit, die sich in diesem Zusammenhang bietet, darauf verweisen, dass ein grundsätzlicher Mentalitätswechsel im Umgang mit der Thematik „Schutzfristen für Kleingartenanlagen“ vollzogen werden sollte.
Kleingartenflächen sollten im FNP als das ausgewiesen werden, was sie heute sind und nicht als das, was sie in den seltensten Fällen einmal werden.
Matthias Köhne
