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Rechtliche Grundlagen Berliner Bibliotheksnetz

Kleine Anfrage: KA-0529/VI

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit der Berliner Bezirke und des Landes Berlin bei gemeinsamen Aktivitäten im Bibliotheksbereich?
  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit des VÖBB?
  3. Welche Gremien sind betreffs der Kooperation im VÖBB und der Entwicklung des Netzes der Öffentlichen Bibliotheken in Berlin aktiv und wie sind diese zusammengesetzt?
  4. Wie ist gewährleistet, dass Entschlüsse dieser Gremien, die auf die Entscheidungsfreiheit der Berliner Bezirke in diesem Handlungsfeld der Berliner Verwaltung einwirken, durch die politische Ebene nicht nur begleitet, sondern bestimmt werden?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

Zu 1.

Grundlagen der Zusammenarbeit, hier betrachtet nur die Öffentlichen Bibliotheken, sind vor allem:

  • Bibliotheksentwicklungsplan (BEPL). Konzept für die Neuordnung des Berliner Öffentlichen Bibliothekswesens. 1995.
  • Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB), zuletzt in der Fassung vom 06.Januar 2009.
  • Verordnungsvorschriften über die Ordnung des des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland / Leihverkehrsordnung (LVO). 2004.
  • Gesetz über Datenverarbeitung im Bereich der Kulturverwaltung / Kulturdatenschutzgesetz. 2004.
  • Gesetz über die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin, in der Fassung von 2005.
  • Benutzungsbedingungen für die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (BZLB). 2006.

Da es sich bei den Bezirken auch um Teile des Landes Berlin handelt, gelten für die Zusammenarbeit auch die Grundlagen wie z.B. Landeshaushaltsordnung, AZG, GGO sowie ferner diverse laufbahnrechtliche und Vorschriften zur Ausbildung.

Zu 2.

Auch hier gelten die unter 1. genannten Vorschriften, ergänzt um:

Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins – VÖBB zwischen dem Land Berlin (vertreten durch die zuständigen Bezirksstadträte der Bezirke und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur) und der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin.

Weitere Vereinbarungen wie zur VÖBB-Servicezentrale und zur Einführung von RFID befinden sich derzeit in der politischen Abstimmung.

Zu 3.

  • Kulturausschuss des Abgeordentenhauses von Berlin
    • Mitglieder aller Fraktionen des AGH
  • Verbundkonferenz
    • 12 für die Stadtbibliothek zuständigen Bezirksamtsmitglieder
    • Generaldirektorin der ZLB
    • Leiterin der Verbundzentrale
    • Skzl Kultur
    • Geschäftsführung der StäKo
  • Ständige Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berliner Öffentlichen Bibliotheken (StäKo)
    • Leiterinnen und Leiter der (Fachbereiche) Stadtbibliothek
    • Generaldirektorin der ZLB
    • Leiterin der Verbundzentrale
    • Mit nachgeordneten Facharbeitskreisen zu speziellen Themen

Zu 4.

Die Verbundkonferenz als Vertretung der politischen Ebene und höchstes Organ des VÖBB fällt die wesentlichen Entscheidungen, die erforderlichenfalls, z.B. in Finanzierungsfragen, durch Bezirksamts- oder Senatsbeschlüsse zusätzliche Legitimität erfahren können.

 

Dr. Michail Nelken

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