Reinigung in Schulen
Kleine Anfrage: KA-0522/VI
BV Sören Benn, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie viele Reinigungskräfte mit welchem Stundenumfang sind pro Tag für welche Größenordnung in m² für die Reinigung von Schulen vorgesehen?
- Sind dem BA unzureichende Reinigungsergebnisse in Pankower Schulen bekannt? Wenn ja: Wo?
- In welchem Verfahren werden Aufträge an Reinigungsfirmen vergeben? Für welchen Zeitraum?
- Zu welchen Ausschreibungsbedingungen geschieht dies?
- Wann laufen die Reinigungsverträge aus?
- Erhalten die Reinigungskräfte Mindestlöhne? Wenn ja, wie hoch sind diese?
- Ist dem BA bekannt, ob die Beauftragungen zur Reinigung im vertraglichen Umfang mit dem erforderlichen Personal umgesetzt werden?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Jugend und Immobilien
- Die Verträge über die Unterhaltsreinigung in Schulen sind ergebnisorientiert abgeschlossen. Dabei wird die Häufigkeit eines zu erzielenden Reinigungszustandes festgelegt. Die Einteilung der Reinigungskräfte (Anzahl, Leistungszeit und –Leistungsdauer) obliegt dem Auftragnehmer.
- Grundsätzlich werden Mängel bei den Reinigungsleistungen vor Ort geklärt. Ist jedoch eine Klärung vor Ort nicht möglich, bzw. eine umgehende Nacharbeit ausgeschlossen, wird die Immobilienverwaltung eingeschaltet. Aktuell sind der Immobilienverwaltung unzureichende Reinigungsergebnisse in fünf Schulen bekannt. (Pieskower Str. 39, Galenusstr. 64, Hermann-Hesse- Str. 48-52, Pasteurstr. 7-11 und Pistoriusstr. 133)
- Aufgrund des Auftragswertes wird das Offene Verfahren (Europaweite Ausschreibung) gewählt. Die Dienstleistungsverträge werden für ein Jahr abgeschlossen. Wenn keine der Vertragsparteien widerspricht, besteht die Option auf zweimalige Verlängerung um ein Jahr.
- Die Ausschreibungsunterlagen mit den darin ausgeführten Ausschreibungsbedingungen umfassen je nach Umfang des Vergabeverfahrens ca. 100 bis 200 Seiten. Bestandteil dieser ist die von der Immobilienverwaltung formulierte Leistungsbeschreibung, die sich auf die DIN 77400 stützt. Die DIN 77400 formuliert jedoch nur Mindeststandards, die als nicht ausreichend eingeschätzt werden. So empfiehlt sie bspw. Klassenräume nur ein Mal wöchentlich zu reinigen. Darüber hinaus ist sie mit ihren 24 Raumgruppen, deren Leistungsanforderungen teilweise nach der Lage des einzelnen Raumes im Gebäude weiter variieren, kaum im realen Schulalltag handhabbar. Grundsätzlich kann zusammengefasst werden, dass sich um einen solchen Auftrag nur fachkundige, leistungsstarke und zuverlässige Firmen bewerben können. Der Zuschlag erfolgt unter Beachtung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot.
- Unter Beachtung der Option auf zweimalige Verlängerung laufen die Verträge
für 33 Schulstandorte am 31.12.2009,
für 31 Schulstandorte am 31.10.2011,
für 18 Schulstandorte am 31.08.2012 aus. - In allen derzeit laufenden Verträgen über die Unterhaltsreinigung in Schulen ist die Einhaltung der jeweils geltenden Tarife vereinbart. Der derzeit geltende Tarifvertrag sieht für die Lohngruppe der Gebäudereiniger in den Schulen einen Eckregellohn von 8,15 Euro je Stunde vor.
- Jede Einrichtung verfügt über die vereinbarte Leistungsbeschreibung (ausführliche Beschreibung des zu erreichenden Reinigungszieles). Auf Nachfrage wird auch die vom Auftragnehmer kalkulierte Reinigungszeit (Durchschnittswerte) mitgeteilt. Die tägliche Kontrolle durch die Schulen ob den Reinigungskräften auch die notwendige Zeit von Seiten der Auftragnehmer zugestanden wird, gestaltet sich schwierig, da die Leistungen häufig zu Zeiten erbracht werden, zu denen keine Vertreter der Schule im Haus sind. Somit beschränkt sich die Kontrolle im Allgemeinen auf die Einhaltung der vereinbarten Reinigungsziele.
Christine Keil
