Zum Hauptinhalt springen
vdM

Sperrung Dunckerstraße

Kleine Anfrage: KA-0643/VI

BV Wolfram Kempe, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Nach Augenschein ist der südliche Teil Dunckerstraße (zwischen Raumerstraße und Danziger Straße) im OT Prenzlauer Berg derzeit voll für den Durchgangsverkehr gesperrt. Gleiches gilt für den südlichen Teil der Senefelder Straße zwischen Göhrener Straße und Danziger Straße.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Wer hat diese Sperrungen aus welchen Gründen wann beantragt?
  2. Für welche Zeiträume sind sie von wem genehmigt worden?
  3. Wie fügen sich diese Sperrungen zeitlich und sachlich in die Verkehrsbehinderungen durch Baumaßnahmen auf der Schönhauser Allee (BVG), der Pappelallee (BVG und Senstadt), der Lychener Straße (Senstadt und BWB) und den SEV der BVG über die Dunckerstraße ein?
  4. Wann ist der zuständige BVV - Ausschuss über diese Baumaßnahmen und die damit zusammenhängenden Sperrungen informiert worden?
  5. Sollte der zuständige Ausschuss nicht informiert worden sein – warum nicht?
  6. Ist das Bezirksamt der Meinung, angesichts der geschilderten, augenscheinlichen Baumaßnahmen tatsächlich den BVV - Beschluss “Kein Verkehrsinfarkt im Prenzlauer Berg” (Drs. VI-0521) in Wesen und Intention umzusetzen?
    6a. Wenn ja, warum?
    6b. Wenn nein, wann gedachte das Bezirksamt, die BVV darüber zu informieren, dass es genannten Beschluss nicht vollumfänglich umsetzen kann?
  7. Welchen Wert misst das Bezirksamt zukünftig Abstimmungsrunden zwischen den verschiedenen Baulastträgern wie jener von 11.1.2010 zu, wenn hinterher doch jeder mehr oder weniger macht, was er will?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Öffentliche Ordnung

zu 1. und 2.

Die derzeitigen Arbeiten in der Danziger Straße, wie auch in den beschriebenen Bereichen der Dunckerstraße und der Senefelder Straße, stehen im Zusammenhang mit der großflächigen Erneuerung des Trinkwasser - und Entwässerungsnetzes im Gebiet Danziger Straße/Teilgebiet PW X von Oderberger Straße bis Prenzlauer Allee durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB). Diese Arbeiten wurden im Namen der BWB von deren beauftragten Ingenieurbüros im Dezember 2008 und Juni 2009 mit einer voraussichtlichen Bauzeit von März 2009 bis Oktober 2010 beantragt und mit Sondernutzungserlaubnissen vom 24.03.2009 und 30.07.2009 durch das Tiefbauamt genehmigt.

Gemäß Punkt 1 der geltenden Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – vom 2. Mai 2007 dient die öffentliche Versorgung im Sinne des § 12 Abs. 1 BerlStrG der Daseinsvorsorge und damit unmittelbar der Allgemeinheit. Unternehmen, die diese Aufgaben erfüllen wollen, sind hierbei auf die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes angewiesen. Diesbezüglichen Anträgen ist deshalb nach § 12 Abs. 2 BerlStrG grundsätzlich zu entsprechen.

Losgelöst von dieser Sondernutzungserlaubnis sind die späteren Anträge, der von den Leitungsbetrieben beauftragten bauausführenden Firmen zu baustellenbedingten Einschränkungen bzw. Sperrungen, bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Für das Hauptverkehrsstraßennetz, hier die Danziger Straße, ist die VLB und für Maßnahmen im Nebenstraßennetz, hier die Dunckerstraße und die Senefelder Straße, die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde die zuständige anordnende Behörde. Das Tiefbauamt wird lediglich in einem Stellungnahmeverfahren beteiligt, wobei hier dann Einflussmöglichkeiten des Bezirksamtes auf Vertragsverhältnisse Dritter wie auch auf damit festgeschriebene Technologien, nicht gegeben sind.

Durch die bauausführende Firma wurden im Auftrage der BWB für a) den Bereich Dunckerstraße am 15.07.2010 und für b) die Senefelder Straße am 26.07.2010 bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Anträge zu baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen gestellt.

Diese wurden für die vergleichsweise kurzen und noch teilweise in die Schulferien fallenden Zeiträume a) vom 26.07. bis 04.09.2010 und b) vom 09.08. bis 03.09.2010 genehmigt.

zu 3.

Da die hier in Rede stehenden Sperrungen sowohl zeitlich begrenzt und vom Umfang her überschaubar wie auch ausschließlich das Nebennetz betreffen, gibt es keine sachlichen Verbindungen zu den o. a. Baumaßnahmen.

Zudem ist mit Wiederinbetriebnahme der Straßenbahnlinie 12 seit Mai dieses Jahres sowohl die Pappelallee wieder befahrbar wie auch der SEV über die Dunckerstraße eingestellt.

zu 4. und 5.

Der zuständige BVV-Ausschuss ist über diese Baumaßnahme der BWB pauschal im Rahmen im Zusammenhang mit der Diskussion zur Baumaßnahme Oderberger Straße und der dort beginnenden Verlegearbeiten für die Abwasserdruckleitung zwischen Eberswalder Straße und Winsstraße informiert worden, ohne auf die weiteren Aspekte der großflächigen Netzsanierungen bis zur Danziger Straße näher eingegangen sein zu können.

Über die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen konnte nicht informiert werden, da diese erstens zu diesem Zeitpunkt weder einschätzbar noch bekannt waren und zweitens das Bezirksamt hier weder Bauherr noch Vertragspartner für die Durchführung der Baumaßnahme ist.

zu 6.

Ja. Die Antworten zu den Fragen 1 – 5 haben dargelegt, dass es sich bei den genannten Leitungsbauarbeiten hinsichtlich ihrer zeitlichen und räumlichen Auswirkungen um noch verkehrsverträgliche Baumaßnahmen handelte und sie letztlich auch hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit gar nicht abzulehnen waren.

zu 7.

Zum Zeitpunkt dieser Abstimmungsrunde im Januar 2010, die hauptsächlich der umfangreichen Abstimmung der Arbeiten zur Sanierung des U-Bahn-Viaduktes und der damit verbundenen Änderungen der Verkehrsführungen wie auch der Baumaßnahmen des Straßenbahnnetzes diente, waren die Arbeiten der BWB (wie oben dargelegt) bereits in der Durchführung.

Derartige Abstimmungsrunden, welche sich ja vornehmlich auf die diesjährigen umfassenden Baumaßnahmen in der Schönhauser Allee und der Pappelallee bezogen, werden auch zukünftig nur bei vergleichbar umfangreichen Baumaßnahmen Dritter einberufen werden können.

Diese Abstimmungsrunden machen auf Dauer nur Sinn, wenn die beauftragenden Leitungsbetriebe die tatsächliche Verantwortung für die Durchführung der Baumaßnahmen und vor allem für die zeitliche Koordination und Variantenabstimmung für die Verkehrsführung behalten würden und nicht, wie ausführlich dargestellt, an die beauftragten Firmen abgeben. 

Jens-Holger Kirchner

Zurück zum Kopf der Seite