Sportplatz- und Sporthallenvergabe an bezirkliche Sportvereine
Kleine Anfrage: KA-0625/VI
BV Katja Haese, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Nach welcher Systematik werden durch das Bezirksamt die Nutzungs- / Trainingszeiten von Sportflächen und Sporthallen an die bezirklichen Vereine vergeben?
- Inwieweit finden bei der Vergabe von Sportflächen und Sporthallen die Mitgliederzahlen der einzelnen Vereine Berücksichtigung?
- Nach welchem Schlüssel werden Trainings- / Nutzungszeiten an Vereine vergeben, wenn sich diese eine Einrichtung/einen Platz teilen müssen?
- a. Wie, wann und durch wen kontrolliert das Bezirksamt, ob die gemeldeten Mannschaften / Vereinsmitglieder tatsächlich die genehmigten Nutzungs- / Trainingszeiten beanspruchen und ob die gemeldeten Daten der Vereine der Wahrheit entsprechen?
b. Werden unterjährig Trainings- / Nutzungszeiten von Vereinen angepasst, wenn sich deren tatsächlicher Bedarf verändert?
c. Berücksichtigt das Bezirksamt bei der Vergabe von Sportflächen und Sporthallen den besonderen Bedarf an sportlicher Betätigung für Kinder und Jugendliche?
Wenn ja, werden hierdurch Vereinen mehr Trainings- / Nutzungszeiten zugewiesen, wenn deren Mitgliederbestand im Kinder- und Jugendbereich höher ist, als bei benachbarten Vereinen?
Wenn nein, warum nicht? - Wie verteilte sich im Bereich Fußball die Platznutzung durch Sportler und Vereine im Durchschnitt für das 1. Halbjahr 2010? (Bitte aufgliedern nach Sportplatz, Verein, Trainings- / Nutzungszeit, durchschnittliche Teilnehmeranzahl Kinder und Erwachsene)
- Entspricht es der Tatsache, dass Vereine u. a. in den Sommermonaten (insbesondere Ferien) bezirkliche Sporthallen nicht nutzen können, weil Schulhausmeister im Urlaub sind, obwohl zur gleichen Zeit bezirkliche Sportplatzwarte in unmittelbarer Nähe anwesend sind und der Verein per Schlüsselgewalt eigenverantwortlichen Zutritt ermöglicht bekommen könnte?
Wenn ja: Ist die Anwesenheit von Schulhausmeistern bei der Hallennutzung zu jederzeit zwingend erforderlich? Wie erfolgt bspw. die Hallennutzung durch Sportvereine in den Abendstunden, wenn Hausmeister Feierabend haben? Was verspricht sich das Bezirksamt von einer solchen Regelung? Inwieweit sieht sich das Bezirksamt als Partner und öffentlicher Dienstleister, um Sport zu ermöglichen und nicht zu verhindern? - Inwieweit bestehen im zuständigen Amt für Schule und Sport miteinander abgestimmte Dienstpläne von Schulhausmeisterinnen/meistern, bezirklichen Hallenwärtinnen/-warten und Sportplatzwärterinnen/-warten, um die Nutzung der bezirklichen Sporteinrichtungen uneingeschränkt zu ermöglichen?
Wenn solche Pläne nicht existieren, warum nicht? Wieso ist es dem Bezirksamt nicht möglich die Diensteinsätze des technischen Personals soweit abzustimmen, dass der Sportbetrieb kaum Einschränkungen erfährt? - Gibt es im Bezirksamt Überlegungen, den bezirklichen Sportvereinen teilweise die Sportplätze / Sporthallen zur Nutzung in Eigenverantwortung zu übergeben? Wenn ja, unter welchen Bedingungen / Kriterien erfolgt dies?
- Nach welchen Vorgaben und in welchem Rhythmus erfolgen die Pflege und Begutachtung der Sportplätze / Sporthallen auf deren tatsächlichen Zustand? Stehen dem Bezirksamt die notwendige Arbeitsgeräte hierfür zur Verfügung?
Wenn nein, wie wird die Pflege und ggf. Instandsetzung sichergestellt? Gibt es hierzu Wartungs- / Pflegeverträge mit Dritten? - Wann erfolgte im 1. Halbjahr 2010 für die bezirklichen Sportplätze eine Überprüfung des Zustandes bzw. eine entsprechend notwendige Pflege? (Bitte aufgliedern nach Sportplätzen, Datum, Pflegearbeit, ggf. festgestellte Mängel / Probleme, Termin der Beseitigung)
Antwort des Bezirksamts
Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
zu 1.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN).
Darin ist die Rang- und Reihenfolge der Vergabe an die unterschiedlichen Nutzergruppen festgeschrieben. Die Vergabe erfolgt für alle einmal jährlich, bei Schulen auf Grund der Vorrangigkeit beginnend mit dem jeweiligen Schuljahr, anschließen für die übrigen Nutzergruppen, spätestens zum 1. Oktober eines jeweiligen Kalenderjahres.
zu 2.
Zunächst werden die Vorjahreszeiten weitergeführt, um bestehende Angebotsformen nicht administrativ zu verändern. Vereine, bei denen sich der Bedarf erhöht hat, z.B. durch Mitgliederzuwachs, können einen Antrag auf zusätzlichen Bedarf stellen. Die Anträge werden von den Antragstellern in der Regel sehr „ortsgebunden“ gemacht.
Die Antragsliste wird bei Freiwerden von Zeiten entsprechend des Antrages und des Antragseinganges abgearbeitet.
zu 3.
Es gibt keinen pauschalen Schlüssel für beim Teilen eines Sportplatzes bzw. einer Sporthalle. Die Möglichkeiten sind immer in Abhängigkeit der einzelnen Sportstätte und in Bezug auf die jeweilige Sportart zu betrachten. Hinzu kommen die verschiedenen Leistungsklassen der Sportlerinnen und Sportler. Grundsätzlich ist Leistungssport anders zu bewerten als Freizeitsport.
zu 4a.
Die Nutzer müssen sich in einen Auslastungsnachweis eintragen. Die Nachweise werden regelmäßig im Amt für Schule und Sport ausgewertet. In den Sportstätten in denen Personal eingesetzt ist, gibt eine direkte Kontrollmöglichkeit. In allen anderen Fällen wäre nur durch eine Begehung zu den Trainingszeiten eine Kontrolle möglich. Dem zuständigen Fachamt fehlen dazu aber die personellen Ressourcen.
zu 4b.
Ja, wenn die erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind und andere Nutzer nicht verdrängt werden müssten.
zu 4c.
Kinder- und Jugendsport hat in den SPAN nach dem Schulunterricht die höchste Priorität. Die vorhandenen Sportstätten reichen in einigen Bezirksregionen bei weitem nicht aus, um alle Nachfragen für den Kinder- und Jugendsport zu decken. Besonders in den Wintermonaten kommt es zur Ausweitung der Zeiten des Kinder- und Jugendsports, da zusätzliche Sportarten von draußen in die Sporthallen umziehen. Hinzu kommt der Mehrbedarf der Schulen (unterrichtsbedingte Sportkurse) in den Zeiten des Kinder- und Jugendsports ab 16:00 Uhr.
zu 5.
Da jeder Verein einen sog. Heimplatz beim Berliner Fußballverband (BFV) nachweisen muss, gibt es eine festgelegte Verteilung der vorhandenen Sportplätze und Trainingskapazitäten.
Die Zahl der beim BFV gemeldeten Mannschaften bestimmt u. A. die Belegung eines Platzes. Auch hier gilt wieder: je höherrangiger die Spielklasse der Mannschaft ist, desto anspruchsvoller und individueller und intensiver gestaltet sich das Training. In der Regel werden die Mannschaften von den Vereinen auf die zugewiesenen Trainingstage verteilt.
Hier eine die Übersicht des Vergabezeitraumes 2009/2010 (s. Anlage).
zu 6.
Nein, die Nutzung der Sporthallen hängt nicht von Schulhausmeistern ab. In den Pankower Sporthallen sind generell keine Schulhausmeister für die Betreuung der Vereine eingesetzt. Bis auf 3 Schulsporthallen, die Hallenwarte des Fachbereichs Sport betreuen, werden alle Hallen von den Sportvereinen im Rahmen eines Schlüsselvertrages genutzt, so dass auch in den Ferien eine Nutzung für die Sportlerinnen und Sportler sicher gestellt ist.
Ausnahmen bilden Baumaßnahmen, Grundreinigungen oder sonstige notwendige Arbeiten, die eine Nutzung temporär nicht möglich machen.
zu 7.
Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen arbeiten nicht nach Dienstplänen. Ihre Arbeitszeit ist auf der Grundlage des Tarifvertrages für Schulhausmeister/innen mit der jeweiligen Schulleitung auf den Schulbetrieb abgestimmt festgelegt. Weisungsberechtigt gegenüber diesen Dienstkräften ist der Schulleiter/die Schulleiterin.
Die Dienstpläne für die Sportplatz – und Hallenwarte/wartinnen werden vom Fachbereich Sport des Amtes für Schule und Sport zur Absicherung des nichtschulischen Sports erstellt. Das Weisungsrecht ist demzufolge auch hier gegeben.
Abgestimmte Arbeitszeiten wären aber schon deshalb nicht möglich, da die für Schule notwendigen Anwesenheitszeiten der Schulhausmeister ab ca. 7 Uhr nicht mit denen der Hallen- und Sportplatzwarte (Vereinssport in SchuleSchulsporthallen entsprechend SPAN ab 16 Uhr und am Wochenende) kompatibel sind. Auch eine andere Einsatzplanung würde daran nichts ändern, zumal schon der Normalbetrieb aufgrund der Personaleinsparungen und der nichtvorhandenen Möglichkeit von Außeneinstellungen weder für Schule noch für Sport befriedigend sichergestellt werden kann.
Die Zusammenarbeit zwischen beiden Beschäftigtengruppen besteht deshalb hauptsächlich in der Übermittlung von aufgetretenen Schäden an den schulischen Sporteinrichtungen während der Nutzung durch den Freizeitsport an die jeweiligen Schulhausmeister/innen, da hier die Verantwortlichkeit für die Betreuung aller zur Schule gehörenden Gebäude gegeben ist.
Auf Grund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche für beide Beschäftigtengruppen kann an dieser Stelle keine Einschränkung des Sportbetriebes abgeleitet werden.
zu 8.
Es gibt im Bezirk bereits 3 Verträge zur eigenverantwortlichen Nutzung durch förderungswürdige Sportorganisationen. Die grundsätzlichen Bedingungen sind in SPAN Nr. 9 festgeschrieben, es muss jedoch in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Vereins und den räumlichen und örtlichen Gegebenheiten eine individuelle Anpassung der Vertragsbedingungen stattfinden.
Für die Abgabe weiterer Sportanlagen gibt es derzeit keine passenden Voraussetzungen.
zu 9.
Sportplätze und Sporthallen werden von den Platzwarten bzw. Schulhausmeistern im Rahmen ihrer täglichen Arbeit begutachtet.
Spezielle technische Überprüfungen, z.B. von Sportgeräten in Sporthallen, werden durch beauftragte Fachfirmen in den vorgeschriebenen Abständen durchgeführt. Alle anderen Mängel müssen im Rahmen der baulichen Unterhaltung ggf. im Rahmen des Schul- und Sportanlagen Sanierungsprogramms beseitigt werden.
Pflegearbeiten auf Sportplätzen werden vom AUN oder den Platzwarten durchgeführt. Regelmäßige Pflegeleistungen vom AUN (z.B. Rasenmahd, Düngen, Baumschnitt) erfolgen in festgelegten Abständen auf allen Naturrasenplätzen. Wenn keine Arbeitsgeräte zur Verfügung stehen, müssen Fremdfirmen beauftragt werden. Dies erfolgt im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.
zu 10.
Eine Überprüfung und Pflege der Sportplätze erfolgt im Rahmen der Arbeit der Platzwarte und der Aufgabenstellung des AUN. (s. auch unter 9.) Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung durch das AUN und dem Fachbereich Sport nach dem Winter.
In diesem Jahr konnten aus den vorhandenen Mitteln die Renovation der Naturrasenplätze Ella-Kay-Straße, Paul-Zobel-Platz und des Stadions in der Rennbahnstraße realisiert werden. Die Maßnahmen wurden in den Monaten Juli/August realisiert.
Mit Mitteln aus dem Sportanlagen-Sanierungsprogramm wird die Leichtathletikanlage in der Hansastraße 190 saniert. Die Maßnahme beginnt im August.
Für eine darüber hinaus gehende notwendige Pflege sind die zugewiesenen Haushaltsmittel nicht ausreichend und auch nicht genügend Personal vorhanden.
Im Rahmen des Sportbetriebs auftretende Mängel können deshalb nur im äußersten Bedarfsfall, bei Unfallgefahren oder drohenden Schließungen beseitigt werden.
Lioba Zürn-Kasztantowicz
