Straßenausbaubeitragsgesetz in der Wörther Straße

Kleine Anfrage: KA-0228/VI

BV Wolfram Kempe, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Im Zuge der Baumaßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Wörther Straße zwischen Husemann- und Kollwitzstraße ist das genannte Straßenteilstück ausweislich der Bau­unterlagen grundhaft erneuert worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Sind die anliegenden Grundstückseigentümer der Wörther Straße anteilig nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz beteiligt worden?
  2. Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamtes

Abt, Öffentliche Ordnung, Bezirksstadtrat

1. Sind die anliegenden Grundstückseigentümer der Wörther Straße anteilig nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz beteiligt worden?

Nein.

2. Wenn nein, warum nicht?

Die Wörther Straße befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet »Kollwitzplatz«.
Gemäß § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist die Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nicht zulässig. Eine Beteiligung der von der Baumaßnahme betroffenen Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG entfällt daher.

 

Jens-Holger Kirchner