Straßenausbaubeitragsgesetz in der Wörther Straße
Kleine Anfrage: KA-0228/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Im Zuge der Baumaßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Wörther Straße zwischen Husemann- und Kollwitzstraße ist das genannte Straßenteilstück ausweislich der Bauunterlagen grundhaft erneuert worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
- Sind die anliegenden Grundstückseigentümer der Wörther Straße anteilig nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz beteiligt worden?
- Wenn nein, warum nicht?
Antwort des Bezirksamtes
Abt, Öffentliche Ordnung, Bezirksstadtrat
1. Sind die anliegenden Grundstückseigentümer der Wörther Straße anteilig nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz beteiligt worden?
Nein.
2. Wenn nein, warum nicht?
Die Wörther Straße befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet »Kollwitzplatz«.
Gemäß § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist die Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nicht zulässig. Eine Beteiligung der von der Baumaßnahme betroffenen Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG entfällt daher.
Jens-Holger Kirchner
