Zum Hauptinhalt springen
vdM

Straßenbrücke über Greifswalder Straße

Kleine Anfrage: KA-0217/VII

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wer ist die Eigentümerin der Straßenbrücke über die Greifswalder Straße am S-Bahnhof Greifswalder Straße und wie ist der (verkehrs-) rechtliche Status dieser Brücke?
  2. Liegen dem Bezirksamt Informationen darüber vor, welche Absichten die Eigentümerin mit diesem Bauwerk in näherer Zukunft verfolgt?
  3. Liegen dem Bezirksamt Informationen darüber vor, aus welchen Gründen der Fußgängerinnenzugang (Treppe) im südöstlichen Bereich der Straßenbrücke mit Betonsegmenten und Eisenbahnschwellen versperrt wurde?
  4. Ist die Eigentümerin zur Einhaltung von „Sicherheit und Ordnung“ auf diesem Bauwerk verpflichtet und wenn ja: Was hat das Bezirksamt unternommen, um diese zum Beispiel gegen die voranschreitende Vermüllung des Areals durchzusetzen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung

zu 1.

Die Fläche der Straßenbrücke ist planfestgestelltes Bahngelände.

Damit ist sie kein öffentlich gewidmetes Straßenland, sondern Privateigentum der DB Netz AG. Ist diese Fläche für den öffentlichen Verkehr zugelassen – und das ist sie, eine Schranke o. ä. gibt es dort nicht – gilt die Straßenverkehrsordnung.

Sie unterliegt nicht der Zuständigkeit/Verantwortlichkeit des Bezirksamtes.

 

zu 2.

Die Eigentümerin beabsichtigt, die Brücke zu veräußern.

 

zu 3.

Die Brücke diente als Zugangsweg zum Stellwerk, welches zurzeit elektronisch gesteuert wird und personell nicht mehr besetzt ist. Um Instandsetzungskosten und Aufwendungen für die Sicherheit und Ordnung zu minimieren, wurde die Brücke durch die genannte Eigentümerin mit baulichen Provisorien (Blockaden) abgesperrt.

 

zu 4.

Die Eigentümerin ist zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich.

Der Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerzugang ist durch die Eigentümerin für die Öffentlichkeit offensichtlich durch Betonelemente und Metallzäune versperrt worden. Somit besteht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung derzeit keine Gefahr.

Maßnahmen durch das Bezirksamt wurden nicht ergriffen.

 

Jens-Holger Kirchner

Zurück zum Kopf der Seite