Überblick zur Nutzung bezirklicher Dachflächen für Solaranlagen
Kleine Anfrage: KA-0277/VI
BV Matthias Zarbock, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Bei welchen bezirklichen Liegenschaften wurden die Dachflächen auf ihre Eignung zur Nutzung für Solaranlagen untersucht, mit welchen Ergebnissen (bitte auflisten)
- Warum erwiesen sich untersuchte Flächen als nicht geeignet und aus welchen Gründen?
- Welche Flächen werden bereits für Solaranlagen genutzt?
- Welche Flächen sind für eine Nutzung vorgesehen?
- Nach welchen Kriterien werden weitere Flächen zur Nutzung angeboten?
Antwort des Bezirksamtes
Abteilung Jugend und Immobilien
zu Frage 1: Die Ergebnisse sind der beigefügten Liste zur solartechnischen Nutzung zu entnehmen.
zu Frage 2: Ungeeignet sind Dachflächen bei ungünstiger Lage (Ausrichtung, Verschattung), nicht ausreichender Belastbarkeit, ausstehender Sanierungsnotwendigkeit und wenn sie unter Denkmalschutz stehen.
zu Fragen 3 und 4:
Siehe beigefügte Liste (Anlage).
zu Frage 5: Es werden Dachflächen bezirkseigener Liegenschaften auf Anfrage angeboten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Für die Leiterin der Abteilung
Matthias Köhne
