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Überblick zur Nutzung bezirklicher Dachflächen für Solaranlagen

Kleine Anfrage: KA-0277/VI

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Bei welchen bezirklichen Liegenschaften wurden die Dachflächen auf ihre Eignung zur Nutzung für Solaranlagen untersucht, mit welchen Ergebnissen (bitte auflisten)
  2. Warum erwiesen sich untersuchte Flächen als nicht geeignet und aus welchen Gründen?
  3. Welche Flächen werden bereits für Solaranlagen genutzt?
  4. Welche Flächen sind für eine Nutzung vorgesehen?
  5. Nach welchen Kriterien werden weitere Flächen zur Nutzung angeboten?

Antwort des Bezirksamtes

Abteilung Jugend und Immobilien

zu Frage 1: Die Ergebnisse sind der beigefügten Liste zur solartechnischen Nutzung zu entnehmen.

zu Frage 2: Ungeeignet sind Dachflächen bei ungünstiger Lage (Ausrichtung, Verschattung), nicht ausreichender Belastbarkeit, ausstehender Sanierungsnotwendigkeit und wenn sie unter Denkmalschutz stehen.

zu Fragen 3 und 4:
Siehe beigefügte Liste (Anlage).

zu Frage 5: Es werden Dachflächen bezirkseigener Liegenschaften auf Anfrage angeboten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Für die Leiterin der Abteilung
Matthias Köhne


Anlage

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