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Unfehlbarkeit des Bezirksamtes in Verkehrsfragen?

Kleine Anfrage: KA-0741/VI

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Seit dem Umbau der Berliner Allee zu einer Beschleunigungsstrecke mitten durch das Zentrum des Ortsteils Weißensee sind an der Anlage der Querung Berliner Allee in Höhe Einmündung Parkstraße etliche nächtliche Umfälle mit zum Teil schweren Beschädigungen aufgetreten. Laut der Antwort des Bezirksamts ist bisher keine Person zu Schaden gekommen. Erhält das Bezirksamt nur Informationen über Verkehrsunfälle, bei denen Personen verletzt werden?
  2. Sieht sich das Bezirksamt in der Lage, die Beantwortung Kleiner Anfragen unter Beachtung des Zustandes zum Zeitpunkt der Fragestellung zu beantworten oder wird das Bezirksamt künftig mit Hilfe von verlängerten Antwortfristen die Verzögerung der Beantwortung Kleiner Anfragen so lange verzögern, bis sich der darin behandelte Zustand verändert hat?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass über Wochen und Monate der Fußgängerweg und der Fahrradangebotsstreifen / Fahrradweg an der Grellstraße 74 im Zusammenhang mit Bauarbeiten blockiert war, ohne dass dafür Baustellenanordnungen beantragt wurden?
  4. Welches Verwaltungshandeln könnten aus den in Fragen 1 und 3 geschilderten Umständen abgeleitet werden und welche werden abgeleitet?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Öffentliche Ordnung

zu 1.

Das Bezirksamt ist nicht für die Bearbeitung von Verkehrsunfällen zuständig und erhält im Regelfall keine Kenntnis darüber. Eine Ausnahme bilden solche Unfälle, bei denen Straßenbestandteile, wie z. B. Absperrgitter oder andere Verkehrsleiteinrichtungen, beschädigt wurden. Für die Berliner Allee und hier insbesondere für die hier angesprochene Querungsstelle auf Höhe Parkstraße sind solche mit Beschädigungen verbundene Unfälle in der zurück liegenden Zeit dem Tiefbauamt nicht gemeldet worden, was durch zusätzliches Nachfragen sowohl vom Abschnitt 14 als auch vom Verkehrsunfalldienst bestätigt wurde. Um dennoch sicher zu gehen, wurde auch die BVG um diesbezügliche Auskunft gebeten. Der BVG liegen auch keine Unfall- bzw. Beschädigungsmeldungen vor.

zu 2.

Die Beantwortung von Kleinen Anfragen hängt neben der üblichen Arbeit von den personellen Möglichkeiten und den notwendigen Zuarbeiten der zuständigen Bereiche ab. Bei Nachfragen zu Unfällen im übergeordneten Straßennetz sind das z. B. die Polizei und die Verkehrslenkung Berlin. Erst wenn die erbetenen Zuarbeiten vorliegen, erfolgt von Seiten des Bezirksamtes die unverzügliche Beantwortung von Kleinen Anfragen.

zu 3.

Eine nochmalige Kontrolle in dem zurzeit krankheitsbedingt nicht besetzten Arbeitsgebiet hat ergeben, dass zum Zwecke der Erstellung einer Gehwegüberfahrt an der Grellstr. 75 eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.11.10 bis zum 23.12.10, mit einer verbleibenden Gehwegmindestbreite von einem Meter und einer Radwegmindestbreite von 0,80 Meter, erteilt wurde. Für Arbeiten am Netz von Vattenfall Europe wurde an der Grellstr. 73-75 eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Zeitraum vom 13.12.10 bis zum 31.12.10 im Gehwegbereich erteilt, mit einer verbleibenden Gehwegmindestbreite von 1,5 m Meter. Sollte also der Gehweg an der Grellstr. 74 voll gesperrt worden sein, geschah das entgegen der getroffenen Festlegungen.

zu 4.

Bei monatlich bis zu 1500 Anträgen auf Baustellenanordnungen und straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen zum Aufstellen von „vorübergehenden“ Verkehrszeichen können nicht ansatzweise alle Sachverhalte vor Ort mit dem vorhandenen Personal abgeprüft werden. Regelmäßige Kontrollen könnten nur durch mehr Personal bewältigt werden.

Jens-Holger Kirchner

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