Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung und/ oder psychischer Beeinträchtigung/ Erkrankung
Kleine Anfrage: KA-0754/VI
BV Ines Pohl, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Gibt/ gab es in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Pankow von Berlin (insbes. seitens der Abt. Jugend/ Soziales) geistig behinderte und/ oder psychisch beeinträchtigte/ erkrankte Eltern, die von ihren Kindern getrennt leben (müssen), weil es in Berlin kein adäquates Angebot einer ggf. auch langfristigen betreuten Wohnform gibt?
- Wenn ja, wie viele Eltern/ Elternpaare sind dem Bezirksamt bekannt?
- Wenn nein, auf welcher gesetzlichen Grundlage und in welchen betreuten Wohnformen werden die o. g. Eltern mit ihren Kindern im Auftrag des BA Pankow insbesondere auch dann betreut, wenn das jüngste Kind älter als 6 Jahre ist?
Antwort des Bezirksamts
Abteilung Jugend und Immobilien
zu 1.
Durch das Jugendamt Pankow werden derzeit mehrere geistig behinderte Eltern betreut, die von ihren Kindern getrennt leben müssen, da es in Berlin keine geeigneten Angebote für langfristig betreute Wohnformen für diese Zielgruppe gibt.
zu 2.
Dem Jugendamt Pankow sind 17 Elternpaare bekannt.
zu 3.
Mehrheitlich wird nach § 19 SGB VIII untergebracht. Die Unterbringung ist maximal auf 2 Jahr angelegt.
Im Rahmen des SGB VIII wurde durch die Mitarbeiter des Jugendamtes für diese Eltern mit den Trägern ein weiteres Modell entwickelt.
Die Kinder sind bei einem Träger stationär nach §34 SGB VIII und die Eltern im Nebenhaus im BEW untergebracht. Die Unterbringung der Eltern wird auf der Grundlage des SGB XII finanziert und vom Sozialpsychiatrischen Dienst beraten.
Sie haben so die Möglichkeit, ihre Kinder täglich zu erleben.
Christine Keil
